Übersicht der aktuellen Regelungen rund um die Corona-Pandemie
Die Regelungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind ab dem 3. April weitgehend ausgelaufen. Die Internetredaktion der Stabsstelle Medien und Öffentlichkeitsarbeit versucht die nachfolgenden Hinweise tagesaktuell zu halten. Dennoch kann keine Haftung für die Richtigkeit übernommen werden.
Schwerpunkt der geltenden Regelungen ist der neue § 1 der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung:
Allgemeine Verhaltensempfehlungen
Jeder wird angehalten, wo immer möglich zu anderen Personen einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und auf ausreichende Handhygiene zu achten. In geschlossenen Räumlichkeiten wird unbeschadet von § 2 empfohlen, mindestens eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, und auf ausreichende Belüftung zu achten. Für Betriebe, Einrichtungen, Angebote und Veranstaltungen mit Publikumsverkehr wird empfohlen, Hygienekonzepte zu erstellen, die insbesondere Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung unnötiger Kontakte vorsehen.
1. Regelungen und Hinweise der Diözese und der Behörden zur Corona-Pandemie
Aktuelle Regelungen (Stand: 5. April 22)
- Schreiben von Generalvikar Huber an die Priester, Diakone und Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 1. April 2022
- Schreiben von Generalvikar Huber an die Priester, Diakone und Pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 17. März 2022
- Sechzehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) vom 1. April 2022
- Aktualisierte Informationen zu Bestattungen während der Corona-Pandemie, Schreiben des bayerischen Gesundheitsministeriums vom 28.03.2022
- Rahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen
- Rahmenkonzept für Proben in den Bereichen Laienmusik und Amateurtheater
- Muster‐Hygienekonzept des Bistums Eichstätt für die Durchführung von Proben kirchlicher Chöre und Ensembles
- Informationen vom Bayerischen Jugendring
- FAQs des bayerischen Gesundheitsministeriums
- FAQs des Bayerischen Staatsministeriums des Innern
Ältere - möglicherweise teilweise überholte - Regelungen
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 19. Januar 2022
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 10. November 2021
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 3. September 2021
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 7. Juni 2021 (Hinweis: Das in diesem Schreiben angegebene Ablaufdatum 4. Juli 2021 wurde in 25. August 2021 geändert)
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 22. März 2021
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 21. Januar 2021
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 15. Januar 2021
- Schreiben von Generalvikar Pater Michael Huber an die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom 17. Dezember 2020
- Brief von Bischof Gregor Maria Hanke an die Priester und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral
- Schreiben des Generalvikars an die Gemeinden des Bistums zu den aktualisierten Corona-Regelungen
- Beheizen und Temperieren von Kirchen
- Empfehlungen zu Weihnachten (2020)
- Empfehlungen zur Gestaltung von Kindergottesdiensten
- Handreichungen zum Ministrantendienst
- Aushang für Ministrantinnen und Ministranten in der Sakristei
- Rahmenkonzept für Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der kirchlichen Jugendarbeit im Bistum Eichstätt in Zeiten der Coronapandemie vom 23. Juli 2020
- Hygienekonzept für Chorgesang im Bereich der Laienmusik: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 22. Juni 2020.
- Mindestabstand bei öffentlichen Gottesdiensten sowie Informationen zum Chorgesang und zu Veranstaltungen im Kunst- und Kulturbereich: Auszug aus einer Mitteilung der bayerischen Staatsregierung vom 16. Juni 2020. Diese Informationen hat das Generalvikariat am 17. Juni 2020 den Pfarreien im Bistum Eichstätt mitgeteilt.
- Hygienekonzept Kulturelle Veranstaltungen und Proben: Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 15. Juni 2020.
- Änderungen im Schutzkonzept für Gottesdienste, Auswirkungen des Kabinettsbeschlusses vom 26. Mai 2020 auf das kirchliche Leben sowie Antworten auf häufig gestellten Fragen (FAQs): Informationen des Generalvikariats an die Pfarreien im Bistum Eichstätt am 12. Juni 2020.
- Das Schutzkonzept der bayerischen Diözesen mit den besonderen Regelungen für das Bistum Eichstätt vom 29. April 2020
- Liturgie mit Pandemie - eine Anregung für Mitfeiernde: Handreichung des Liturgiereferates der Diözese Eichstätt vom 29. April 2020
2. Übersicht der Regelungen rund um Gottesdienste
Hinweis: Nachfolgende Zusammenstellung ist eine nicht-amtliche Übersicht zur besseren Lesbarkeit und Übersicht der im obigen Abschnitt herunterladbaren oder verlinkten amtlichen Regelungen.
Zahl der Gottesdienstteilnehmer in Kirchen
Bei den Gottesdiensten gibt es seit dem 19. März weder innerhalb noch außerhalb der Kirchen eine Begrenzung der Zahl der Gottesdienstteilnehmer mehr! Auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske entfällt ab dem 3. April weitgehend, auch bedarf es nicht mehr der markierten und gesperrten Plätze.
Gottesdienst im Freien
Gottesdienste im Freien können ohne Personenobergrenze abgehalten werden. Kontaktdaten müssen dabei bis auf Weiteres nicht erfasst werden. Eine entsprechende Einzelfallgenehmigung ist nicht erforderlich. Die Maskenpflicht entfällt bei Gottesdiensten im Freien.
Welche Regel gilt in der Kirche (2G, 3G, 3G+) seit dem 19. März?
Es gibt keine Einschränkungen mehr für Personen, die nicht geimpft oder nicht genesen sind.
Anmeldung zum Gottesdienst
Eine Anmeldung zu den Gottesdienstes ist aufgrund des Infektionsschutzes vor Corona nicht mehr nötig.
Was ist, wenn ich mit Covid-19 in Kontakt geraten bin oder anderweitig erkrankt bin?
Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt, die aktuell positiv auf Covid-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, respiratorische und infektiöse Atemwegsprobleme oder Fieber haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben
Einlasskontrolle und Eingangspforte
Eingangskontrollen und Platzanweiserdienste sind nicht mehr nötig.
Kirchenmusik und Gesang
Änderungen seit dem 3. April:
Die staatlichen Regelungen sind weitgehend ausgelaufen. Das Singen ohne Maske stellt jedoch nach wie vor ein erhöhtes Infektionsrisiko dar. Auch nach Wegfall der gesetzlichen Abstandsregelungen empfehlen wir deshalb nach Möglichkeit einen Abstand von 1,5 m in Singrichtung zur nächsten Sängerin bzw. zum nächsten Sänger einzuhalten. Sollten die Abstände nicht eingehalten werden können, sind in Chören freiwillige Schnelltests aller Mitglieder unmittelbar vor den Proben bzw. Gottesdiensten eine geeignete Möglichkeit um das Risiko einer Infektion deutlich zu reduzieren.
Weitere hygienische Vorgaben
- Am Eingang ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufzustellen. Die bisherige Praxis der Handdesinfektion soll beibehalten werden.
- Die allgemeinen Vorgaben für Kirchenräume gelten auch während des Gottesdienstes,
- Die Weihwasserbecken dürfen wieder mit Weihwasser gefüllt werden.
3. Übersicht der Regelungen zu sonstigen Angeboten bzw. Veranstaltungen
Wie muss der Zutritt kontrolliert werden?
Bei Veranstaltungen, die nach 3G oder 2G abgehalten werdem, sind wirksame Zugangskontrollen samt Identitätsfeststellung jeder einzelnen Person verpflichtend. Eine Dokumentation hat nicht zu erfolgen. Sofern eigene Tests vor Ort unter Aufsicht zur Verfügung gestellt werden, sind diese Testnachweise zwei Wochen aufzubewahren.
Seelsorge in Krankenhäusern und Seniorenheimen
Die Sorge um die Menschen in den Krankenhäusern und in den Seniorenheimen muss uns ein besonders Anliegen sein. Dabei sind die Schutz- und Hygienevorschriften der jeweiligen Einrichtung zu beachten, welche teilweise erheblich voneinander abweichen.