Ende der Corona-Beschränkungen: Feier der Gottesdienste uneingeschränkt möglich
Ende der Corona-Beschränkungen: Feier der Gottesdienste uneingeschränkt möglich
Eichstätt. (pde) – Sämtliche verbleibende Vorschriften hinsichtlich der Corona-Pandemie fallen nun auch im kirchlichen Bereich des Bistums Eichstätt weg. Generalvikar Michael Alberter erläuterte in einem Schreiben an die Priester, Diakone und Mitarbeitenden im pastoralen Dienst, dass es für die Feier der Gottesdienste sowie der Sakramenten- und Sakramentalienspendung im Bistum Eichstätt ab dem 1. Fastensonntag, 26. Februar, bis auf Weiteres keine Einschränkungen mehr gibt, die über die staatlichen Vorgaben hinausgehen.
Zuletzt waren es vor allem Regelungen zur Kommunionspendung, die noch von Bedeutung waren. Ab sofort ist es nun auch wieder gestattet, zum Kommunionempfang ohne Maske vorzutreten, auch der Kommunionspender benötigt nicht mehr zwingend eine Maske. Die Desinfektion der Hände ist nicht mehr vorgeschrieben, wird jedoch weiterhin empfohlen. Die Aufstellung von Desinfektionsspendern wird mit Blick auf Personen, welche sich möglicherweise infiziert haben, weiterhin empfohlen. Auch der Empfang der Heiligen Kommunion in Form der Mundkommunion ist neben der Handkommunion nun wieder möglich. Ebenso ist die Kelchkommunion wieder gestattet. Kinder, welche noch nicht die Erstkommunion empfangen haben, sowie weitere Personen, die am Empfang der Kommunion gehindert sind und um den Segen bitten, werden durch Bezeichnung mit dem Kreuz auf die Stirn gesegnet. Der Friedensgruß mit Handreichung oder Umarmung ist nun wieder uneingeschränkt möglich.
Allgemein finden nun alle Gottesdienste sowie die Sakramenten- und Sakramentalienspendungen gemäß dem vorgesehenen Ritus statt. Über die staatlichen Vorgaben für mit dem Coronavirus infizierte Personen zum Tragen einer Maske hinaus gibt es keine Maskenpflicht. Auch Höchstteilnehmerzahlen gibt es nicht mehr. Alle eventuell noch vorhandenen Markierungen an Bänken oder auf dem Boden sind deshalb zu entfernen. Auch Kirchenchöre und Orchestermusiker sind wieder uneingeschränkt zugelassen, für Wallfahrten und Prozessionen bestehen keine Einschränkungen.
Generalvikar Alberter erwähnt in seinem Schreiben, dass dem persönlichen Besuch der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier in der Regel nun nichts mehr entgegen entsteht. Ab dem 1. Fastensonntag entfällt daher die pandemiebedingte Ausnahmeregelung, die sogenannte „Sonntagspflicht“ gilt mit dem 26. Februar 2023 wieder uneingeschränkt weiter. Alberter führt weiter aus, dass die Teilnahme an der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier die Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche bezeuge: „Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe.“ Der sonntägliche Gottesdienst ist nun wieder das, was er sein soll: „Eine Einladung und Chance, die persönliche Gottesbeziehung zu pflegen, sich zusammen mit den Schwestern und Brüdern im Glauben neu auszurichten auf die Weggemeinschaft mit Christus und sich geistlich gestärkt in die neue Woche senden zu lassen.“