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Diözesanvermögensverwaltungsrat

Der Diözesanvermögensverwaltungsrat besteht gemäß Kirchenrecht und den diözesanen Umsetzungsbestimmungen aus:

  • fünf vom Bischof ernannten Gläubigen, die in wirtschaftlichen Fragen sowie im weltlichen Recht wirklich erfahren sind, sich durch Integrität auszeichnen und nicht in einem Anstellungsverhältnis mit der Diözese stehen dürfen.
  • bis zu zwei Klerikern, die nicht Mitglieder des Konsultorenkollegiums sein dürfen
  • dem Bischof von Eichstätt oder einem von ihm Beauftragten, als nicht stimmberechtigter Vorsitzender

Aufgaben:

  • Aufstellung des jährlichen Haushaltsplans der Diözese
  • Prüfung und Genehmigung der Jahresrechnung
  • Beratung des Bischofs bei der Vermögensverwaltung
  • Anhörungs- und Zustimmungserfordernisse bei Akten der außerordentlichen Verwaltung und Veräußerungsgeschäften

Die Amtszeit der ernannten Mitglieder beträgt fünf Jahre.

Die Mitwirkung des Diözesanvermögensverwaltungsrates bei der Erstellung des Finanzplans und des Jahresabschlusses des Bistums regelt das Diözesangesetz betreffend die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt. Die Aufgaben des Gremiums als Organ der Vermögensverwaltung hält das Diözesangesetz betreffend die Grundsätze der Verwaltung der Finanzanlagen der Diözese Eichstätt fest.