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Liturgische Kommission

Aufgaben

Zur Förderung und Pflege der Liturgie im Bistum hat der Bischof gemäß Art. 45 der Konstitution des II. Vatikanischen Konzils über die heilige Liturgie eine Liturgische Kommission errichtet.

Die Liturgische Kommission ist ein beratendes Gremium des Bischofs und untersteht seiner Weisung.

Die Aufgaben der Kommission ergeben sich aus der Satzung der Liturgischen Kommission des Bistums Eichstätt:

  • Die Kommission berät den Bischof in Fragen der Liturgie. Beschlüsse der Kommission sind Empfehlungen an den Bischof.
  • Die Kommission unterrichtet sich laufend über die Liturgie betreffende Entwicklungen im Bistum (Dokumente, liturgische Hilfen, Literatur…)
  • Sie erarbeitet nach Weisung des Bischofs Handreichungen, Praxishilfen und liturgische Leitlinien. Sie kann auch selbst die Initiative zur Erstellung solcher Dokumente ergreifen und diese dem Bischof vorschlagen.
  • Sie berät den Bischof über Vorlagen und Anfragen, die von der Liturgischen Kommission der Deutschen Bischofskonferenz oder vom Bischof selbst vorgelegt werden