Diözesansteuerausschuss
Der Diözesansteuerausschuss besteht aus:
- dem (Erz-) Bischof
- dem (Erz-) Bischöfl. Finanzdirektor,
- drei gewählten geistlichen,
- neun gewählten weltlichen Vertretern und zwei vom (Erz-) Bischof ernannten Mitgliedern
Aufgaben:
- Die Beschlussfassung über den Haushalt der Diözese.
- Die Antragstellung für eine Änderung des Umlagensatzes.
- Die Festlegung der Grundsätze für die Verwaltung der Kirchenumlagen.
- Die Genehmigung für die Erhebung es gestaffelten Kirchengeldes.
- Die Verteilung von Kirchenumlagen an kirchliche Stiftungen wie kirchen-gemeindliche Steuerverbände.
- Die Mitteilung über das Aufkommen an Kirchenumlagen.
- Die Anerkennung der Jahresrechnung der Diözese.
- Die Bestellung und Entsendung (Delegation) eines weltlichen Mitgliedes in den gemeinsamen Steuerausschuss der bayerischen Diözesen.
- Die Bestellung und Entsendung (Delegation) eines Vertreters in den Schiedsausschuss der gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände.
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder beträgt sechs Jahre.
Die Mitwirkung des Diözesansteuerausschusses bei der Erstellung des Finanzplans und des Jahresabschlusses des Bistums regelt das Diözesangesetz betreffend die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt.
Aus der Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände in den bayerischen (Erz-) Diözesen (2006) und dem Statut der Beispruchsgremien der Diözese Eichstätt (2018)