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Konsultorenkollegium

Aufgaben

Das Konsultorenkollegium nimmt die ihm vom universalen Kirchenrecht übertragenen Aufgaben und Befugnisse wahr. Eine Anhörungspflicht für Akte größerer Bedeutung besteht, soweit sich eine solche für den Diözesanvermögensverwaltungsrat aus dessen Geschäftsordnung ergibt. Es dient dem Bischof von Eichstätt darüber hinaus in Angelegenheiten, die für die Struktur der Diözese Eichstätt, insbesondere in Bezug auf deren pastorale Ausrichtung und Angebote, von grundlegender Bedeutung sind, als Beratungsorgan. Näheres zu den Aufgaben regelt das Statut der Beispruchsgremien der Diözese Eichstätt (2018).