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KLIMAOffensive 2030

Förderbaustein 9

Erstellung eines Energiepasses

Bei Änderungen oder Erweiterung von Gebäuden ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Energiebedarfsausweis auszustellen.
Gefördert wird der Bedarfsausweis, da nur dieser auf Grund des Berechnungsverfahrens zielgenaue Modernisierungsempfehlungen zu Anlagentechnik und Gebäudedämmung geben kann. Somit lassen sich längerfristig notwendige Investitionen planen.
Für öffentlich genutzte Gebäude, also u.U. auch kirchliche Gebäude (Kindergärten, Pfarrheime, Pfarrhäuser u. ä.), sieht die EnEV eine Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen vor. Diese gilt für Gebäude (seit dem 8. Juli 2015) mit mehr als 250 m² Nutzfläche, in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden (keine Kirchenräume).

Was wird gefördert?

  • Die Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach EnEV.

Wie wird gefördert?

  • Die Erstellung wird in der Regel mit 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert und kann auf Antrag in Zusammenhang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des beantragenden Rechtsträgers erhöht werden.

Wie ist der Ablauf?

  • Angebotseinholung von Fachfirmen/-ingenieurbüros durch den Zuwendungsempfänger
  • Antrag des Zuwendungsempfängers an den KLIMAFonds 2018 der Diözese.
  • Nach einem positiven Bewilligungsbescheid:
    • Analyse und Beurteilung des zu beurteilenden Gebäudes.
    • Berichterstellung und die Erstellung eines Energiebedarfsausweises nach EnEV.
    • Vorlage des Untersuchungsergebnis und des Energiebedarfsausweises.
  • Mit der Abrechnung sind die o. g. Unterlagen einzureichen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen werden die Fördermittel im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel ausgezahlt.

Klimafonds

Förderung von geringinvestiven Maßnahmen, zur Reduzierung
des Energieverbrauches und der CO2-Emissonen im Bistum Eichstätt
durch den KLIMAFonds im Rahmen der KLIMAOffensive 2030

Broschüre zum Download

Antrag zum Download

 

Die KLIMAOffensive 2030 der Diözese Eichstätt wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative gefördert:

Förderkennzeichen: 03KS7885
Projektlaufzeit: 01.10.2014 bis 30.09.2017
und Anschlussvorhaben
Förderkennzeichen: 03KS7885-1
Projektlaufzeit: 01.10.2017 bis 30.09.2019

Begleitet wurden die Förderungen (das Projekt) durch den Projektträger Jülich; Forschungszentrum Jülich.