Die KLIMAOffensive 2030 der Diözese Eichstätt wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutz Initiative gefördert:
KLIMAOffensive 2030
Förderbaustein 8
Beleuchtung/Lichttechnische Maßnahmen
Den größten Anteil bei den Stromverbräuchen in einer Liegenschaft, verursacht die Beleuchtung der Räumlichkeiten. Unterschiedlichste Nutzer und abweichende Nutzungszeiträume erschweren eine effektive Energieeinsparung:
- die Nutzer schalten nach Beendigung der Veranstaltung das Licht nicht aus
- in den Toiletten gibt es Dauerbeleuchtung
- der Bewegungsmelder der Außenbeleuchtung ist falsch eingestellt und reagiert auch tagsüber
- die Zeitschaltuhr der Treppenbeleuchtung ist defekt und es gäbe noch viele weitere Beispiele.
Hier eine Auswahl von Möglichkeiten zur Stromeinsparung
- Austausch von Leuchtmitteln/Austausch von Lampen
- Einsatz von Bewegungsmeldern
- Optimierung durch Spannungsreduzierung
- Nachrüsten von Reflektoren
- Reduzierung/Erhöhung der Beleuchtungsstärke
- Einsatz von Schaltuhren mit Zeitschaltprogramm
Sie haben einen Fachmann oder wir vermitteln Ihnen einen, der mit ihnen ihre Gebäude begeht und Ihnen Vorschläge zur Verbrauchsminderung unterbreitet.
Was wird gefördert?
- Der Austausch von Leuchtmitteln/Austausch von Lampen.
- Der Einbau von Bewegungsmeldern.
- Der Einbau von Zeitschaltuhren.
Wie wird gefördert?
- Die Umrüstung wird in der Regel mit 50 Prozent der Gesamtkosten gefördert und kann auf Antrag in Zusammenhang mit der finanziellen Leistungsfähigkeit des beantragenden Rechtsträgers erhöht werden.
Was wir von Ihnen benötigen:
- Der Rechtsträger stellt dem Fachmann die notwendigen Unterlagen zur Verfügung.
- Die Pfarrgemeinde erstellt zusammen mit dem Fachmann eine Kosten-Nutzen-Rechnung, aus der das Einsparpotential ersichtlich ist.
Wie ist der Ablauf?
- Angebotseinholung von Fachfirmen/-ingenieurbüros durch den Zuwendungsempfänger.
- Antrag des Zuwendungsempfängers an den KLIMAFonds 2018 der Diözese.
- Analyse und Beurteilung des vorhandenen Beleuchtungssystems.
- Nach einem positiven Bewilligungsbescheid:
- Berichterstellung über die Vorschläge zur Verbrauchsoptimierung.
- Vorlage der Kosten-Nutzen-Rechnung.
- Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes.
- Mit der Abrechnung sind die o.g. Unterlagen einzureichen.
- Nach Prüfung der Unterlagen werden die Fördermittel im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel ausgezahlt.
Klimafonds
Förderung von geringinvestiven Maßnahmen, zur Reduzierung
des Energieverbrauches und der CO2-Emissonen im Bistum Eichstätt
durch den KLIMAFonds im Rahmen der KLIMAOffensive 2030
Broschüre zum Download
Antrag zum Download
Förderkennzeichen: 03KS7885
Projektlaufzeit: 01.10.2014 bis 30.09.2017
und Anschlussvorhaben
Förderkennzeichen: 03KS7885-1
Projektlaufzeit: 01.10.2017 bis 30.09.2019
Begleitet wurden die Förderungen (das Projekt) durch den Projektträger Jülich; Forschungszentrum Jülich.