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Energiespar-Leitfaden

Der Klimawandel und der Ukrainekrieg mit den damit einhergehenden exorbitanten Energiepreissteigerungen und der knapper werdenden Verfügbarkeit der Ressourcen zwingt uns zum radikalen Umdenken bezüglich unseres Nutzerverhaltens in Bezug auf Strom und Heizversorgung unserer Gebäulichkeiten. Die Brisanz der vorherrschenden Situation erfordert sofortiges und kontinuierliches Handeln, die Enzyklika Laudato Si bildet die Grundlage für unser Handeln.
Nachfolgend werden Maßnahmen für die Kirchenstiftungen aufgelistet, welche niederschwellig, pragmatisch, schnell umsetzbar und kostengünstig durchzuführen sind:

1.1 Sakrale Gebäude:

  • Verlagerung von Gottesdiensten:
    • Ins Pfarrheim (Winterhalbjahr), wenn dieses durchgehend beheizt wird.
    • In Seitenkapellen/Werktagskapellen, Krypten usw.
    • Einen Gottesdienstraum in der Pfarrei bzw. im Pfarrverband festlegen z.B. Hauptkirche
  • Kirchen mit Raumheizung:
    • 1°C weniger Grundtemperatur bringt 10 - 15 % Einsparung im Wärmeverbrauch
    • 1°C weniger Endtemperatur bringt etwa 10 % Einsparung
    • Eine gleichmäßige Grundtemperierung von maximal 5°C einstellen. (Eine Grundtemperierung spart Energie und schützt die Ausstattung und die Orgel vor Schäden)
    • Ein temporäres Aufheizen z.B. nur an Wochenenden und vor Gottesdiensten ist zu vermeiden, da Schäden an der Ausstattung und der Orgel entstehen können
  • Kirchen mit Sitzbankheizungen:
    • Kürzere Vorheizzeiten
    • Nur einen Teilbereich der Sitzbankreihen beheizen (Elektrische Eingriffe in die Heizanlage nur durch eine Fachkraft durchführen lassen)
    • Beheizte Teilbereiche kennzeichnen
  • Kirchen mit stark abgesenkter Raumtemperatur oder bei unbeheizten Kirchen:
    • Temperaturreduzierung vorab bekannt geben
    • Evtl. verkürzte Gottesdienstdauer
    • Wärmende Decken anbieten
    • Frostschutz und Schimmelprävention beachten

1.2 Sonstige Gebäude:

Maßnahmen für Pfarrhäuser und -heime, Verwaltungen, Büroräume, Schulen, Kindergärten, Tagungshäuser:

  • Raumtemperatur nach gesetzlichen Vorgaben bei maximal 19°C (siehe Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung)
  • 1°C weniger Grundtemperatur bringt ca. 6 % Einsparung im Wärmeverbrauch
  • Stilllegen einzelner Bereiche:
    • Planung, welcher (Raum-)Bedarf vorhanden ist
      • Ist ein durchgängiges Verlegen in kleinere Räume möglich?
      • Sind zeitweise Schließungen möglich (Randtage am Wochenende, Brückentage)? Wenn ja, ist die gesamte Wärmebereitstellung (Heizzeiten am Kessel, Grundtemperatur in den Räumen, Umwälzung von Warmwasser…) zu reduzieren!
    • In Räumen, in denen sich Menschen nicht längere Zeit aufhalten, Temperatur deutlich absenken. Das gilt z.B. auch für Büros, bei denen die Mitarbeitenden im Homeoffice sind/sein können
  • Stoßlüften spart Heizenergie, Dauerlüften (Fenster auf Kipp) ist zu vermeiden
  • Frostschutz und Schimmelprävention beachten

1.3 Frostschutz:

  • in Bereichen mit frostgefährdeten Installationen (z.B. Toiletten) ist eine minimale Raumtemperatur von 5°C zu beachten
  • Heizung und Heizkörper auf Frostschutz einstellen (bei Unklarheiten zwingend Rücksprache mit dem Diözesanem Bauamt und/oder Heizungs-Fachfirma)

2.1 Beleuchtungen:

  • Beleuchtung ausschalten, wenn sie nicht direkt genutzt wird (ausgenommen Notbeleuchtungen)
  • Beleuchtungen reduzieren (z.B. Iluminationen von Kirchen, Türmen)
  • Umstellen auf LED (Tausch der Leuchtmittel)

2.2 Strom:

  • Ungenutzte Geräte (Kaffeemaschinen, Standby-Geräte wie Drucker, Bildschirme, usw.) komplett ausschalten
  • Glockenschlag (Viertel- und Stundenschlag) ausschalten/reduzieren
  • Kaltes Händewaschen:
    • Durchlauferhitzer oder dezentrale Warmwasserspeicher sind auszuschalten, wenn deren Betrieb überwiegend zum Händewaschen vorgesehen ist. Ausgenommen hiervon sind Kindertagesstätten und andere Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Einrichtungen und Dienste der Behindertenhilfe und Pflegeeinrichtungen sowie Schulen (siehe Verordnung der Bundesregierung zur Sicherung der Energieversorgung)
    • Ein Gesundheitsrisiko durch Legionellen ist zu vermeiden, ein regelmäßiges Spülen von dezentralen Warmwasserspeichern in der betriebsgemäßen Nutzung wird erforderlich (bei Unklarheiten zwingend Rücksprache mit Diözesanem Bauamt und/oder Sanitär-Fachfirma)
  • Nutzung von privaten Heizdecken, Heizlüftern usw. ist untersagt

3.1 Lüftungskonzept für Kirchen:

  • Ideale relative Luftfeuchtigkeit im Kirchenraum liegt zwischen 40% – 60%
  • Lüften des Kirchenraums ist erforderlich wenn
    • relative Luftfeuchtigkeit im Kirchenraum über 70%
      und
    • Außentemperatur mindestens 5°Grad kälter als Innenraumtemperatur
  • Nicht Lüften wenn
    • absolute Feuchte der Außenluft höher ist als absolute Feuchte im Kirchenraum, z.B. bei oder kurz nach Regen, bei Nebel
      oder
    • Außentemperatur höher als Innenraumtemperatur
  • Hygrometer ggf. mit Datenlogger zur Überwachung der Temperatur und Luftfeuchtigkeit im Kirchenraum und in der Orgel installieren (ca. 30€ pro Gerät)
  • Zusätzliche Maßnahmen um einen Feuchteeintrag in den Kirchenraum zu vermeiden:
    • Feuchtes Wischen des Bodens reduzieren
    • Topfpflanzen aus Kirchenraum entfernen

    3.2 Lüftungskonzept für Pfarrhäuser und -heime, Verwaltungen, Büroräume, Schulen, Kindergärten, Tagungshäuser:

    • als Richtwert für das Stoßlüften gilt alle 45 Minuten zwischen 3 – 5 Minuten
    • während und nach jeder Raumbelegung stoßlüften, Dauerlüften (Fenster auf Kipp) ist zu vermeiden

    4.1 Diözesanes Bauamt

    Bei baulichen Fragen zur Umsetzung der Energiesparmaßnahmen sowie zum Frostschutz und Schimmelprävention stehen Ihnen folgende Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung

    Dekanate Herrieden und Weißenburg-Wemding: 

    • Christian Baumeister Tel.: 08421 50-284

    Dekanate Habsberg und Neumarkt:

    • Robert Fürsich Tel.: 08421 50-274               

    Dekanate Nürnberg-Süd und Roth/Schwabach

    • Winfried Glasmann Tel.: 08421 50-276               

    Dekanat Eichstätt (ohne Pfarrverband Eichstätt)

    • Alexander Legl Tel.: 08421 50-271                           

    Dekanat Ingolstadt:

    • Roland Seidl Tel.: 08421 50-267          

    Pfarrverband Eichstätt:

    • Thomas Winkelbauer Tel.: 08421 50-278               

    Diözesaneigene Gebäude    

    • Martin Koller Tel.: 08421 50-263

    Schulen, Tagungshäuser, Priesterseminar            

    • Andreas Neuber Tel.: 08421 50-272               

    Zur Schimmelprävention an und in Orgeln wenden Sie sich bitte an

    • Thomas Winkelbauer Tel.: 08421 50-278(Baubetreuung Orgeln, Glockensachverständiger)

    Sie können sich auch jederzeit direkt an das Diözesane Bauamt unter 08421 50-283 oder bauamt(at)bistum-eichstaett(dot)de wenden. Hier werden Sie schnellstmöglich an die entsprechenden Stellen weitergeleitet.

    4.2 Weitere Ansprechpartner innerhalb der Diözese

    Bei Fragen zur Ausstattung wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Kultur und Denkmalpflege:

    • Dr. Claudia Grund, Tel.: 08421 50-741 (Leitung Fachbereich Kultur- und Denkmalpflege)
    • Katharina Hupp, Tel.: 08421 50-745 (Fachkraft für Kultur- und Denkmalpflege)

    Für grundsätzliche Fragen zur Umweltarbeit des Bistums Eichstätt können Sie mit dem nachfolgenden Fachbereich in Kontakt treten:

     

    4.3 Zusätzliche Informationen

    Zusätzliche Informationen zum Thema „Temperieren von Kirchen“ finden Sie in der gemeinsamen Handlungsempfehlung der deutschen Bistümer.

    Herausgeber:

    Diözese Eichstätt (KdöR)
    Bischöfliches Ordinariat
    Luitpoldstr. 2
    85072 Eichstätt

    Postfach 13 54
    85067 Eichstätt

    Tel. 08421 50-0
    E-Mail: info(at)bistum-eichstaett(dot)de