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Rahmenkonzept

Rahmenkonzept vom 17.07.2009
für Angebote katholischer und evangelischer ReligionslehrerInnen in der gebundenen Ganztagsschule

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An vielen Schulen engagieren sich Religionslehrer/innen im Kirchendienst über den Religionsunterricht hinaus im Schulleben, in schulinternen Projekten und Aktionen, in der inneren Schulentwicklung. Religionslehrkräfte entwickeln in Schulen schulpastorale/schulseelsorgerliche Angebote, suchen die Zusammenarbeit mit kirchlicher Jugendarbeit und außerschulischen Lernorten (z.B. Patenschaftsprojekte, Kath. Jugendstellen, Jugendbildungsstätten). Zahlreiche positive Rückmeldungen und Erfahrungen (1) haben dazu geführt, dass Schulleiter/innen anfragen, ob Religionslehrer/innen im Kirchendienst noch stärker in der Ganztagsschule (offene und gebundene Form) eingesetzt werden können (2). Religionslehrer/innen im Kirchendienst sind geschätzte Mitarbeiter/innen, weil gut qualifiziert, kreativ und verlässlich sowie eingebunden in das Lehrerkollegium und mit der Arbeit in der Schule und mit einer Gruppe von jungen Menschen vertraut.

Die durchwegs erfolgreiche erste Erprobungsphase eines Einsatzes von Religionslehrer/innen im Kirchendienst in der gebundenen Ganztagshauptschule im Rahmen der zusätzlichen 12 Lehrerwochenstunden im Schuljahr 2008/09 ist für die Katholische Kirche in Bayern und für die Evang.-Luth. Kirche in Bayern Anlass, an ihrem Engagement in der gebundenen Ganztagsschule festzuhalten. Um dieser Arbeit auf Zukunft ein gutes Fundament zu geben, werden im Folgenden die staatlichen Rahmenbedingungen (Struktur, Ziele und Inhalte) für das kirchliche Angebot in der gebundenen Ganztagsschule aufgezeigt. Spezifisch kirchliche Angebote verdeutlichen den Charakter und die inhaltlichen Schwerpunkte des kirchlichen Engagements in der gebundenen Ganztagsschule. Ergänzt werden die Ausführungen durch Hinweise auf strukturelle Vorgaben seitens der Kirchen.

1 Die gebundene Ganztagsschule

1.1 Strukturelemente der gebundenen Ganztagsschule (3)
Unter gebundener Ganztagsschule wird verstanden, dass

  • ein Aufenthalt in der Schule an mindestens vier Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für Schüler verpflichtend ist (z. B. von 8.00 – 15.00 Uhr),
  • der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt ist.

Der Unterrichtstag ist rhythmisiert; das heißt: Übungs- und Lernzeiten stehen im Wechsel mit sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen und Freizeitaktivitäten.

1.2 Die Ziele und der inhaltliche Rahmen

Die gebundene Ganztagsschule weiß sich der Trias „Förderung, Bildung und Erziehung“ verpflichtet (4). Entsprechend sind die Ziele für die pädagogische Arbeit formuliert und wesentlichen Handlungsfeldern zugeordnet (5).
        

HandlungsfelderGebundene Ganztagsschulen wollen
Individuelle Förderungstärker individuell fördern, um Defizite zu beheben oder besondere Begabungen zu unterstützen,
Soziale ErziehungFamilien durch verlässliche sowie kompetente Betreuung und Förderung der Schüler am Nachmittag unterstützen,
Werteerziehungverstärkt Aufgaben im Bereich der Werteerziehung übernehmen und soziale Kompetenzen vermitteln,
Kulturelle Bildungeinen ganzheitlichen Bildungsansatz verwirklichen,
Freizeit- und Medienerziehungzu einer sinnvollen Freizeitgestaltung erziehen,
Gesundheitserziehungzur Gesundheitserziehung durch Erziehung zu mehr Bewegung und zu gesunder Ernährung beitragen.
BerufsorientierungHilfen zur Berufsorientierung und zur Förderung der Ausbildungsfähigkeit der Schüler bieten.

Gebundene Ganztagsschulen bieten(6):

  • differenzierte Fördermaßnahmen
  • den Unterricht ergänzende und individuelle Arbeits- und Übungsphasen
  • eine veränderte Lern- und Unterrichtskultur mit innovativen Unterrichtsformen (Projektarbeit, Wochenplanarbeit etc.)
  • Mittagsverpflegung
  • einen pädagogisch gestalteten Freizeit- und Neigungsbereich
  • Öffnung von Schule unter Einbeziehung qualifizierter externer Partner
  • Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen
  • intensive Elternarbeit

2 Das kirchliche Angebot in der gebundenen Ganztagshauptschule

Angebote von Religionslehrer/inne/n im Kirchendienst im Rahmen der zwölf Lehrerwochenstunden in der gebundenen Ganztagshauptschule bewegen sich in der Trias „Förderung, Bildung und Erziehung“ und unterstützen eine Reihe der o. g. Handlungsfelder. Die kirchlichen Angebote orientieren sich an Kompetenzbereichen und verstehen sich als für alle Kinder und Jugendliche offene Lernangebote, die ihre Grundlage in der Hoffnungsperspektive christlichen Glaubens und in der Orientierung am christlichen Menschenbild haben (vgl. BV Art. 135), um junge Menschen darin zu unterstützen, ihre Fähigkeit zu Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidarität entwickeln und bilden zu können.

Evangelische und katholische Religionslehrkräfte fördern in Angeboten der gebundenen Ganztagshauptschule eine Lernatmosphäre, die von gegenseitiger Wertschätzung und menschlichem Respekt geprägt ist, die den Beteiligten ermöglicht, die eigenen Fähigkeiten und Ressourcen zu entdecken und zu entfalten sowie Offenheit für Neues zu entwickeln.

Folgende Kompetenzbereiche sind im Blick:

  • Musisch-kreative Kompetenz
  • Soziale Kompetenz
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Kommunikative Kompetenz
  • Personale Kompetenz
  • Ökologische Kompetenz
  • Medienkompetenz
  • Arbeitspraktische Kompetenz

I. d. R. werden bei den jeweiligen Angeboten immer mehrere Kompetenzen gefördert, so dass Schüler/innen vielfältige Unterstützung und Förderung innerhalb eines Angebotes erfahren.

 Fächerübergreifende Lernangebote und Projekte sind z. B. in folgenden Bereichen denkbar (keine ausschließende Benennung); sie bedürfen der Absprache und Planung mit der jeweiligen Lehrkraft:

  • Gestaltung des Lebensraumes Schule (Schulfeste, Schulgarten, Schulhaus)
  • Spiel und Theater
  • Compassionprojekt (z.B. im Kooperation mit dem nahe gelegenen Seniorenheim oder der Behinderteneinrichtung)
  • Streitschlichterausbildung und Begleitung
  • Gewaltfreie Kommunikation
  • Fairer Handel
  • „Respekt – Achtung – Toleranz“ – interkulturelles Zusammenleben
  • „Schulische Homepage“- verantwortlicher Umgang mit PC
  • Ressourcenarbeit
  • Feste und Bräuche in den Weltreligionen
  • Bewerbungstraining
  • Schulband – Schulchor
  • Schulsanitäterausbildung und Begleitung

Durch diese oder ähnliche Angebote evangelischer und katholischer Religionslehrkräfte können Schüler/innen sich Werte nicht nur selbsttätig erschließen, sondern Werte als sinnvoll für die Orientierung zu ethisch verantwortbarem Handeln erleben und leben. Dies stärkt den Lern- und Lebensraum Schule, schafft Offenheit für andere, stiftet Gemeinschaft und motiviert zur Übernahme von sozialer Verantwortung. Christliche Werthaltungen können sich auf diese Weise positiv in der Schule auswirken und insofern auch das Zusammenleben von Menschen mit unterschiedlichen religiösen und kulturellen Traditionen fördern.

3 Struktureller Rahmen für das kirchliche Engagement in der gebundenen Ganztagsschule

3.1 Die Schulleitung
Der/die Schulleiter/in:

  • beantragt beim Schulreferat der (Erz-)Diözese, beim evang. Schulbeauftragten, eine Religionslehrerin bzw. einen Religionslehrer im Kirchendienst für die Schule zur Mitarbeit in der gebundenen Ganztagsschule im Rahmen der zwölf Lehrerwochenstunden. Der evang. Schulbeauftragte meldet diesen Bedarf an die Fachabteilung des Landeskirchenamtes. - Die Bereitschaft des Religionslehrers / der Religionslehrerin im Kirchendienst zur Mitarbeit ist Voraussetzung(7).
  • klärt mit der Religionslehrkraft die jeweiligen Angebote im Rahmen des Schulkonzeptes ab. Er/sie kann Richtlinien für die Angebote des Religionslehrers / der Religionslehrerin im Kirchendienst geben. Diese müssen sich allerdings auf die vorgegebenen Kompetenzbereiche beziehen (vgl. Kap. 2). Ein Einsatz im Rahmen anderer unterrichtlicher Fördermaßnahmen ist nicht möglich (z. B. Deutsch, Mathematik, Englisch).
  • ist für den Religionslehrer / die Religionslehrerin im Kirchendienst Vorgesetzte/r hinsichtlich schulischer Aufgaben und Pflichten (vgl. LDO § 24). Er/sie bezieht die kirchliche Lehrkraft in Reflexion und Weiterentwicklung der schulischen Ganztagsentwicklung mit ein. So können auch die Angebote der Schule aufeinander abgestimmt werden.

 

3.2 Der Religionslehrer / die Religionslehrerin im Kirchendienst

Der Religionslehrer / die Religionslehrerin im Kirchendienst

  • ist bereits an der Hauptschule tätig.
  • ist an einer Mitarbeit in der gebundenen Ganztagsschule interessiert und beteiligt sich an der von der Schulleitung angebotenen Zusammenarbeit.
  • ist für das vereinbarte Angebot durch Aus-, Fort- und vielfach auch Weiterbildung qualifiziert (z.B. in Erlebnis-, Gestalt- und Medienpädagogik, Gewaltfreier Kommunikation), und zudem bereit, durch die Teilnahme an einschlägigen Fortbildungen seine Kompetenzen auszubauen.
  • ist durch sein vielfach langjähriges schulpastorales Arbeiten oder durch andere berufliche Aufgaben (z.B. evang. Schulseelsorge, ev. schulbezogene Jugendarbeit) erfahren in der Projektarbeit und somit in der Entwicklung personen- und situationsbezogener Angebote für Schüler/innen.
  • nimmt an den Besprechungen im Rahmen des kirchlichen Angebotes verpflichtend teil (z. B. diözesaner Arbeitskreis „Gebundene Ganztagsschule“).


3.3 Die kirchliche Fachaufsicht
Die Fachaufsicht über die Arbeit des Religionslehrers / der Religionslehrerin im Kirchendienst in der gebundenen Ganztagsschule übt das Schulreferat der jeweiligen (Erz-) Diözese aus. Auf Seiten der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, die Schulbeauftragten. Die Details werden im jeweiligen Schulreferat und durch die Evang.-Luth. Kirche in Bayern festgelegt.

3.4 Qualifizierung / Fortbildung der Religionslehrer/innen im Kirchendienst für die Mitarbeit in der gebundenen Ganztagsschule
Viele kirchliche Lehrkräfte sind nicht nur fachlich und pädagogisch für diese Arbeit qualifiziert, sondern leisten oftmals durch langjährige Berufserfahrung, durch Fort- und Weiterbildungen sowie Zusatzqualifikationen im sozialen und pädagogischen Bereich beste Arbeit. Für eine systematische Qualifizierung und Fortbildung werden sowohl in der Ausbildung der ersten Phase wie auch in der Ausbildung der zweiten Phase spezifische Fachangebote ausgewiesen. Regelmäßige Fortbildungsangebote begleiten die Qualifizierung der Religionslehrer/innen im Kirchendienst.

Würzburg, 17. Juli 2009 (Schulreferentenkonferenz)

 

(1) Vgl. z. B. Katholisches Schulkommissariat in Bayern (Hrsg.), Schulpastoral an Hauptschulen. Dokumentation und Ergebnisse des Erprobungsversuches 1998/99 – 2000/01, in: RU-aktuell, 2002, H. 1: „Auswertung von 18 Fragebögen für die Schulleitungen“ (S. 41-46), „Schulentwicklung und Schulpastoral: ein Interview aus der Praxis“ (S. 58f.).

(2) Die Mehrzahl der Schulleiter/innen, die im ersten Erprobungsjahr RL i. K. innerhalb der 12 Lehrerwochenstunden eingesetzt haben, stellten den Antrag auf Fortsetzung im Schuljahr 2009/10. Zudem zeigen die von den kirchlichen Projektbegleiter/inne/n ausgewerteten Erfahrungen, dass die Angebote der kirchlichen Religionslehrkräfte nicht nur eine wertvolle Bereicherung sind, sondern auch zu einem ganzheitlich und wertorientiert ausgerichteten Ganztagsschulkonzept beitragen.

(3) Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Hrsg.), Ganztagsschulen in Bayern, Februar 2008, o. S.

(4) Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. Öffentlichkeitsarbeit (Hrsg.), Zeit für dich. Ganztagsschulen in Bayern, Februar 2008, o. S.

(5) Vgl. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Hrsg.), Ganztagsschulen in Bayern, Februar 2008, o. S.

(6) Ebd.

(7) Siehe Kap. 3.2.

Entdecke die Möglichkeiten

Kirchliches Engagement in der Ganztagsschule, Broschüre, 20 Seiten

Hrsg: Bischöfliches Ordinariat Eichstätt
Hauptabteilung Schulen und Hochschulen
Luitpoldstraße 6, 85072 Eichstätt
Tel. (08421) 50-241, 50-242
E-Mail: fortbildung-schule(at)bistum-eichstaett(dot)de

Wir machen Schule

Eine Standort-bestimmung katholischer Träger, Einrichtungen und Organisationen zum Bereich der Ganztagsschule in Bayern, 24 Seiten, 2012

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