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Firmpate

Der Firmpate soll den Firmling bei dessen christlicher Lebensführung begleiten und unterstützen. Die Voraussetzung zur Übernahme des Patenamtes besteht darin, dass der Pate katholisch, in der Regel mindestens 16 Jahre alt und selbst gefirmt ist. Seine Lebensführung soll dem katholischen Glauben entsprechen. Genaue Regelungen für den Dienst der Tauf- und Firmpaten finden sich im Pastoralblatt 149, S. 93-100. Hier findet sich auch eine besondere Regelung für die Diözese Eichstätt „Wenn es in einem Einzelfall aus einem wichtigen Grund nicht möglich ist, für das Kind oder den Jugendlichen einen katholischen Tauf- bzw. Firmpaten zu bestimmen und wenn für diesen Dienst ein nichtkatholischer Christ zugelassen werden soll, ist der zuständige Pfarrer gehalten, den Ortsordinarius um Dispens anzugehen.“In der Feier der Firmung begleitet der Firmpate den Firmling zum Empfang des Sakramentes.

Firmung und kirchliche Hochzeit

Wer das Sakrament der Ehe empfangen will, sollte nach Maßgabe des Kirchenrechtes gefirmt sein, da die Firmung zur Eingliederung in die Kirche gehört und das Ehesakrament auf dieser Eingliederung in die Kirche aufbaut. Dies ist aber keine zwingende Vorgabe. In Deutschland ist es also auch möglich, kirchlich zu heiraten, ohne gefirmt zu sein. Bei der Ehevorbereitung wird der Pfarrer das Thema Firmung anschneiden und auf ihren besonderen Wert verweisen. Eine Firmung ist nach Vorbereitung jederzeit möglich, so dass ein nicht gefirmter Erwachsener die Firmung auch später empfangen kann.

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Sakramente im Wandel von Zeit, Gesellschaft und Kirche

Die sieben Sakramente der katholischen Kirche stellte die Kirchenzeitung für das Bistum Eichstätt in einer siebenteiligen Reihe vor. KiZ-Serie zu den Sakramenten.

Fragen und Antworten zur Firmung
mehr dazu unter "www.katholische.de"