Durch eine Erfassung der Finanzen des Bistums Eichstätt nach Handelsgesetzbuch (HGB) und deren Veröffentlichung legt die Diözese erstmals Rechenschaft darüber ab. Für die Bilanz wurde das Vermögen der Diözese erfasst: Grund, Gebäude und Kunstwerke wurden durch Experten bewertet. Aber auch alle Ausgaben, z. B. für Personal und dessen Ausstattung, wurden erfasst. Daneben ist in der Bilanz auch eine Aufstellung der längerfristigen Verpflichtungen, die auf das Bistum zukommen, enthalten. Dazu zählen z. B. die Pensionszahlungen für Priester im Ruhestand sowie Rücklagen für den Erhalt von Gebäuden. Das ermöglicht dem Bistum nachhaltiges und vorausschauendes Wirtschaften, damit auch zukünftige Generationen den Kernauftrag der Kirche noch erfüllen können: die Seelsorge.
Die Abschlussbilanz für 2017 wird gemäß des im Zuge der Transparenzoffensive neu geschaffenen Diözesangesetz betreffend die Erstellung des jährlichen Finanzplans und des Jahresabschlusses für die Diözese Eichstätt erstellt. Dieses regelt, dass der Finanzplan und der Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften im Einklang mit dem Kirchenrecht aufgestellt werden.
Der Finanzbericht des Bistums Eichstätt zeigt die Aufarbeitung seiner Finanzen in vollem Umfang: Er beschreibt, wofür die Diözese ihre Einnahmen verwendet und für welche Bereiche sie Rücklagen bereithält. Mit dem Jahresabschluss ist also der Grundstein gelegt, dass das Bistum Eichstätt in Zukunft seine Gelder nachhaltig einsetzen kann. Dieses transparente Wirtschaften unterstützt die pastoralen Ziele der Diözese, die auch in Zukunft im Mittelpunkt ihrer Aufgaben stehen sollen.
Verwendung der Einnahmen in der Diözese Eichstätt
Verwendung der Rücklagen in der Diözese Eichstätt