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Pressedienst

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Kalenderwoche 19 vom 04. Mai 2020


„Jesus ist es, der ruft und erwählt“: Bischof Hanke weiht zwei neue Priester

Eichstätt, 02.05.2020. (pde) – Das Bistum Eichstätt hat zwei neue Priester: Bischof Gregor Maria Hanke hat am Samstag, 2. Mai, Ralph Heiligtag und Andreas Lerch durch Handauflegung und Gebet in der Eichstätter Schutzengelkirche geweiht. In seiner Predigt betonte Hanke, wie wichtig es sei, zu verstehen, dass allein Jesus die Boten seines Reiches aussuche: „Jesus ist es, der ruft und erwählt.“

In einer demokratisch geprägten Gesellschaft stoße dieses „Top-down-Ausleseverfahren“ auf Unverständnis. Jedem und jeder müssten alle Berufswege grundsätzlich offen stehen. Die Chancengleichheit habe sich im gesellschaftlichen und politischen Miteinander und für die freie Entfaltung der Menschen bewährt. Der Dienst am Reich Gottes aber sei etwas anderes als Selbstentfaltung: „Es geht vielmehr um die Entfaltung Christi in mir und uns.“ Sein Reich scheine dann durch. Und so undemokratisch Jesus in unseren modernen Augen vorgehe, so offenbare sich dennoch: „Der Herr erwählt souverän, aber niemand wird ausgeschlossen von seiner erwählenden Liebe.“ Jeder und jede erhalte diese Gabe in je eigener Gestalt.
Die Weihekandidaten, sagte Bischof Hanke, hätten zunächst andere Berufsentscheidungen für sich getroffen, ehe sie den Ruf des Herrn spürten. Ralph Heiligtag war jahrelang Opernsänger, Andreas Lerch absolvierte zunächst eine Ausbildung als Gas- und Wasserinstallateur. „Irgendwann auf ihrem Weg haben die kirchlichen Verantwortlichen zusammen mit den beiden und zahlreichen Schwestern und Brüdern festgestellt: Es ist der Herr, der ruft.“

Um festzustellen, dass dieser Ruf wirklich der Ruf Gottes sei, sei die Person Christi der Schlüssel der Deutung der Geschehnisse. Jünger und Apostel könne nur sein, „wer das geistliche Zeug hat, ein Spiegel Christi zu werden.“

Das Wirken des Geistes bedürfe der Communio, der Gemeinschaft mit den Schwestern und Brüdern, aber auch mit den Mitbrüdern. „Daher muss sich der Priester täglich einüben in der Liebe zu den ihm anvertrauten Schwestern und Brüdern und sie auf diesem Weg mitnehmen.“ Denn erst so könnten Gaben und Kompetenzen des Priesters fruchtbar werden: „In der gelebten Communio um Christus entgehst du als Priester der Gefahr, deine Show abzuziehen oder bei Sorgen im Dienst zu resignieren.“ Das letzte Wort müsse dem Herrn überlassen werden: „Wir sind seine Wegbereiter.“

Die Priesterweihe fand aufgrund der Corona-Pandemie ohne Kirchenbesucher und mit entsprechenden Hygienemaßnahmen statt. Stattdessen bildeten zahlreiche Zuschauer und Angehörige der Neupriester eine Gebets- und Gottesdienstgemeinschaft über den Livestream des Bistums und die Fernsehübertragung  von EWTN. Zu Beginn der Weihe sagte Hanke, die Frage, ob die Priesterweihe hinter verschlossenen Türen stattfinden solle, habe er sich sehr zu Herzen genommen. Man habe das Geschenk Gottes, die beiden Neupriester, aber nicht der zeitlich ungewissen Perspektive auf einen Impfstoff unterwerfen wollen. Stattdessen habe man sich entschieden, in geistlicher Verbindung mit den Gläubigen vor den Bildschirmen ein Hoffnungsfest zu feiern: „Gott wirkt auch hinter verschlossenen Türen.“

Nach der Predigt legte der Bischof den beiden Männern die Hände auf und weihte sie zu Priestern. Danach wurden ihre Hände mit Öl gesalbt. Bischof Hanke überreichte ihnen symbolisch Brot und Wein.

Ralph Heiligtag stammt aus der Pfarrei St. Markus in Bischberg. Er ist in der Münsterpfarrei „Zu Unserer Lieben Frau“ in Ingolstadt im Pastoralpraktikum. Andreas Lerch wurde in Oberschlesien geboren, wuchs aber in der Pfarrei St. Canisius in Ingolstadt auf. Seine Praktikumspfarrei ist St. Willibald in Neumarkt-Woffenbach. Beide Neupriester werden zunächst weiter in ihren Praktikumspfarreien tätig sein.

Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die ersten Gottedienste, also die Primizen und Nachprimizen der beiden Neupriester. Die Primiz von Heiligtag am Sonntag, 3. Mai, wird ab 10 Uhr von einem Team aus St. Josef in Ingolstadt live übertragen. Der Gottesdienst kann über die Homepage des Bistums verfolgt werden. Lerch plant eine feierliche Primiz zu einem späteren Zeitpunkt.

Strenge Auflagen für öffentliche Gottesdienste – Gemeinden dürfen sich wieder zur Feier der Eucharistie versammeln

Eichstätt, 30.04.2020. (pde) – Ab Montag, 4. Mai, sind öffentliche Gottesdienste in den Kirchen grundsätzlich wieder möglich. Allerdings müssen die Pfarreien und Gottesdienstgemeinden strenge Auflagen berücksichtigen. Ein von den bayerischen Bischöfen gemeinsam erarbeitetes Sicherheitskonzept wurde von der bayerischen Staatsregierung genehmigt und von Generalvikar Pater Michael Huber für das Bistum Eichstätt in Kraft gesetzt.

Einen zentralen Raum in den Regelungen nimmt die Wahrung des Abstandsgebotes und der Hygienevorschriften ein. So muss zwischen den einzelnen Gottesdienstteilnehmern ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden. Dadurch kann in der Regel nur jede zweite oder dritte Bankreihe belegt werden. Für jede Kirche muss die Pfarrei vor Ort nun einen entsprechenden Sitzplan anfertigen, der schließlich auch die Höchstbesucherzahl in dieser Kirche beschreibt. Um Überbelegungen zu vermeiden wird es in zahlreichen Pfarreien nötig sein, ein Anmeldeverfahren für den Besuch der Gottesdienste einzuführen.
Während des Gottesdienstes müssen alle Anwesenden einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Von dieser Pflicht sind lediglich diejenigen entbunden, die gerade sprechen, etwa weil sie ein Gebet, eine Lesung oder eine Fürbitte vortragen. Gemeindegesang ist nur sehr reduziert möglich, da insbesondere beim Singen ein besonderes Risiko durch Tröpfcheninfektion vorliegt. Die Begleitung durch die Orgel, oder andere Instrumente ist möglich, jedoch nicht durch Chöre oder Blasinstrumente aller Art. Im Gottesdienst werden keine Gesangbücher oder Liederzettel verteilt, das „Gotteslob“ müssen die Gläubigen selbst mitbringen. Der Einsatz von Kirchenchören und Chorproben sind bis zum 31. August untersagt.

Die Gemeinden vor Ort legen einen getrennten Eingang und Ausgang für die Kirchen fest und bringen entsprechende Bodenmarkierungen an. Durch einen Ordnerdienst und entsprechende Eingangskontrollen müssen die Gemeinden gewährleisten, dass die ermittelte Aufnahmekapazität der Kirche eingehalten wird und die Höchstzahl der zugelassenen Gottesdienstteilnehmer nicht überschritten wird. Die Kirchentüren stehen während des Gottesdienstes offen, damit niemand die Türklinken oder -griffe berühren muss. Handdesinfektionsmittelspender sollen am Eingang bereit stehen.

Zu jedem Zeitpunkt des Gottesdienstes sind die Abstandsregelungen zwischen den Anwesenden einzuhalten, auch bei denjenigen, die einen liturgischen Dienst ausüben, also beispielsweise den Ministrantinnen und Ministranten. Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung muss unterbleiben. Kelchkommunion ist dem Priester vorbehalten, Mundkommunion ist ausdrücklich untersagt. Bei der Austeilung der Kommunion müssen die Kommunionspender eine ganze Reihe spezieller Hygienevorschriften beachten. Auch die Gläubigen müssen, wenn Sie zur Kommunion herantreten, den Mindestabstand von zwei Metern einhalten. Auch für die im Gottesdienst verwendeten liturgischen Geräte gibt es genaue Reinigungs- und Hygienevorschriften.

Damit es beim Ausgang keinen Stau gibt, müssen die Gottesdienstteilnehmer die Kirche Bankreihe für Bankreihe verlassen und werden dazu in der Regel durch Ordner aufgefordert, nach jedem Gottesdienst muss eine gründliche Reinigung der Bankreihen erfolgen. 

Erstkommunionfeiern und Trauergottesdienste möglich – Firmungen sind abgesagt

Die nun erlassenen Regeln gelten grundsätzlich für alle Arten von Gottesdiensten. Auch Trauergottesdienste sind unter Beachtung der entsprechenden Abstands- und Hygienerichtlinien wieder möglich. Für Beerdigungen gelten jedoch weiter die entsprechenden Bestimmungen für Bestattungen, bei denen unter anderem eine Obergrenze von 15 Personen aus dem engsten Familienkreis gilt. 

Auch Gottesdienste im Freien sind nun wieder möglich, allerdings gilt hier eine Obergrenze von 50 Personen. Nicht möglich ist die Fronleichnamsprozession in der üblichen Form einer öffentlichen Prozession.

Abgesagt wurden vom Bistum Eichstätt nun auch alle bis zum Jahresende geplanten Firmungen. Erstkommunionfeiern sind grundsätzlich möglich, müssen jedoch im Einzelfall durch das Bischöfliche Generalvikariat genehmigt werden. Auf Antrag kann auch die feierliche Spendung der Taufe und des Sakramentes der Ehe ermöglicht werden.

Weiter Livestreams von Gottesdiensten

Gläubige, denen der Besuch des Sonntagsgottesdienstes auch aufgrund der hohen Auflagen nicht möglich ist, wurden bereits am 18. März von der Sonntagspflicht entbunden. Die entsprechende Dispens gilt bis auf Weiteres. Das Bistum Eichstätt wird insbesondere für diese Gläubigen in den nächsten Wochen und Monaten verstärkt Gottesdienste per Livestream übertragen. Sonn- und Feiertagsgottesdienste werden voraussichtlich bis Ende Juni aus der Eichstätter Schutzengelkirche übertragen und können über die Internetseite des Bistums Eichstätt und die sozialen Medien der Diözese verfolgt werden. Auch das Internetangebot „Hoffnungsfunken“ wird zunächst bis Pfingsten weiter geführt. 

„Liturgie mit Pandemie“: Diözese Eichstätt gibt Anregung für Gottesdienstbesucher

Eichstätt, 30.04.2020. (pde) – Eine Ermutigung zur Mitfeier der Eucharistie hat die Diözese Eichstätt im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzkonzept für Gottesdienste während der Coronapandemie veröffentlicht. Unter dem Titel „Liturgie mit Pandemie – eine Anregung für Mitfeiernde“ gibt der kommissarische Diözesanbeauftragte für Liturgie, Werner Hentschel, Hinweise für den sakramentalen Kommunionempfang und weist auf die Möglichkeit der geistigen Kommunion hin.

„Die Kirche lebt von der Eucharistie“, heißt es dem Schreiben, das an die pastorale Mitarbeiter verschickt wurde und auf der Website des Bistums abrufbar ist. Dass ab 4. Mai wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert werden können, sei „wirklich ein Grund zur Freude“. Auch wenn in den vergangenen Wochen viele digitale geistliche Angebote genutzt worden seien, bleibe die konkrete Versammlung der Gläubigen ein grundlegendes Merkmal christlicher Gottesdienste. Diese finden ab kommenden Montag unter einer Reihe von Hygienevorschriften statt. Wie in anderen Lebensbereichen heißt dann auch in den Kirchen Abstand halten, Hände desinfizieren, Handschuhe sowie Mund- und Nasenschutz tragen. Das wird den Gottesdienstbesuchern wohl ungewohnt und fremd vorkommen, ahnt Hentschel: „Gesten und Zeichen der Liturgie, ja die liturgischen Dienste selbst stehen unvermittelt in Verbindung mit Gegenständen und Handlungen, die wir sonst mit dem Umfeld einer Klinik in Verbindung bringen.“ Bei der Messfeier werde das besonders bei der Kommunionausteilung auffallen. „Das Ineinander von heiligem Geschehen in der Liturgie und hygienischen Maßnahmen wird wohl nicht wenige von uns beim Kommuniongang irritieren und verständlicherweise auch Widerstreben oder gar Ablehnung hervorrufen, weil hier aufgrund der Nähe, die entsteht, besondere Vorsicht geboten ist“, schreibt der Liturgieexperte.

Es dürfte manchen nicht leicht fallen, angesichts dieser Umstände die gewohnte Sammlung und Andacht beim Kommunionempfang zu wahren, weil die dem Geschehen angemessene Sakralität, die „Heiligkeit des Augenblicks“, kaum erfahrbar sei. „Liturgiefremde Elemente beeinträchtigen das gottesdienstliche Geschehen“, so Hentschel weiter. In diesem Zusammenhang verdiene die Möglichkeit der geistigen Kommunion neue Beachtung. Sie könne Gläubigen eine geistliche Hilfe sein, wenn sie in diesen Umständen nicht zur heiligen Kommunion gehen wollen und Christus nur geistig durch ein entsprechendes „Willkommens“-Gebet aufnehmen möchten.

Trotzdem gilt es laut Hentschel für den sakramentalen Kommunionempfang zu bedenken: „Wenn wir unter diesen ungewohnten Umständen den Leib Christi empfangen, ist Christus real in der Gestalt des Brotes gegenwärtig. Daran ändern die äußeren Gegebenheiten nichts.“ Es liege an jedem Einzelnen, zu versuchen, die Kommunion in gewohnter andächtiger Sammlung zu empfangen und bei diesem liturgischen Neustart mit besonders offenem Herzen und mit innerer Freude zum Herrn hintreten. „Das ist der persönliche Höhepunkt unserer Mitfeier der Eucharistie.“

Caritas begrüßt Andreas Steppberger als stellvertretenden Caritasdirektor

Eichstätt, 04.05.2020. (pde) – Der zweiköpfige hauptamtliche Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt ist wieder komplett. Der neue stellvertretende Caritasdirektor Andreas Steppberger (43), der bis vergangene Woche Oberbürgermeister von Eichstätt war, hat heute seine neue Arbeit begonnen. Caritasdirektor und Vorsitzender Alfred Frank und Caritasratsvorsitzender Dr. Josef Schmidramsl hießen Steppberger in der Caritas-Zentrale am Residenzplatz willkommen. Neben seiner Tätigkeit als Vorstandsmitglied in dem katholischen Sozialverband wird der studierte Jurist auch das Amt des Geschäftsführers der Caritasstiftung übernehmen.

„Ich werde die anstehenden Aufgaben mit großer Freude beginnen“, versicherte Steppberger im Gespräch mit den beiden Caritasverantwortlichen. „Und wir werden alles dafür tun, damit er sich gut in die Arbeit hier einfügt“, erklärte Schmidramsl. Frank sagte, er freue sich insbesondere darauf, mit seinem Stellvertreter „nach der Coronazeit, die vor allem kurzfristiges Handeln erfordert, gemeinsam langfristige Aufgaben anzugehen“.

Jugendarbeit in der Coronakrise: Neue kreative Angebote und Absagen

Eichstätt, 30.04.2020. (pde) – Sämtliche Veranstaltungen im Verantwortungsbereich des Bischöflichen Jugendamtes Eichstätt wurden nun bis zum Ende der Sommerferien abgesagt. In einem Schreiben an die Pfarrer und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter empfiehlt Diözesanjugendpfarrer Clemens Mennicken den Verantwortlichen vor Ort, für die Zeit der Sommerferien kreative Formate, wie beispielsweise Halbtages- und Tagesveranstaltungen im kleinen Kreis zu entwickeln.

Zu den Absagen auf Diözesanebene gehören insbesondere das für den 12. Juli in Eichstätt geplante GIG-Festival sowie sämtliche Zeltlager, Ferienfreizeiten, Hüttenlager und ähnliche Angebote. Für Veranstaltungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Bischöflichen Jugendamtes stehen, sondern beispielsweise von Verbänden durchgeführt werden, entscheiden diese zunächst selbst innerhalb den von staatlicher Seite vorgegebenen Voraussetzungen. Allerdings appelliert Mennicken an die Verantwortung, welche die ehrenamtlichen Vorstände in den Ortsgruppen der Verbände mit der Durchführung solcher Veranstaltungen auf sich nehmen.

Mennicken betont, dass die Bayerische Staatsregierung die Ausgangsbeschränkungen derzeit bis zum 10. Mai verlängert hat. Wie es danach weiter geht, sei derzeit offen. Selbst im Falle einer Lockerung der Bestimmungen nach dem 10. Mai werden Jugendveranstaltungen im Verantwortungsbereich des Bischöflichen Jugendamtes jedoch nur dann möglich sein, wenn sie eine Teilnehmerzahl von 15 Personen nicht überschreiten, keine Übernachtung in Mehrbettzimmern vorgesehen und die Einhaltung der offiziellen Abstands- und Hygienevorschriften garantiert ist.

Trotz der momentan schwierigen Umstände im Zuge der Corona-Krise ermuntert Mennicken die örtlichen Priester und die gesamten pastoralen Teams, weiter über kreative Angebote für junge Menschen im Rahmen des Möglichen in dieser Zeit nachzudenken.

Maiandachten in „Leichter Sprache“ für Menschen mit und ohne Behinderung

Eichstätt, 28.04.2020. (pde) – Zum Marienmonat Mai stellt die Diözese Eichstätt Andachtsvorlagen in „Leichter Sprache“ für Menschen mit und ohne Behinderung im Internet zur Verfügung. Auch das diözesaneigene Maiandachtsbuch ist wieder im Handel erhältlich.

Marienwallfahrten und –andachten sind in vielen Gegenden fester Bestandteil des kirchlichen Lebens im Monat Mai. Auch in manchen Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen stehen Maiandachten alljährlich im Programm. „Aber einfache Maiandachten in verständlicher und ‚Leichter Sprache‘ gibt es nicht viele. Leider gibt es auch noch keine entsprechenden Lieder“, sagt Pfarrer Alfred Grimm, geistlicher Beirat des Deutschen Katholischen Blindenwerks, in der Diözese Eichstätt verantwortlich für die Pastoral für Menschen mit Behinderung. Deshalb hat er zusammen mit Mitarbeitenden der inklusiven Pastoral Vorlagen für Maiandachten in „Leichter Sprache“ erstellt. „Dieses Angebot für Wohngruppen in Einrichtungen, aber auch für Familien sowie für das persönliche Gebet in der Coronakrise ist wichtig für das geistliche Bedürfnis vieler Menschen“, erklärt Grimm.

In Bayern lade gerade auch der 1. Mai als Feiertag zu einer Maiandacht ein. Seit hundert Jahren begehen die Katholiken im Freistaat im Mai das Hochfest „Patrona Bavariae“. Viele Abbildungen von Schutzmantelmadonnen in den Kirchen – auch im Eichstätter Dom – zeigen das Bedürfnis der Menschen, unter den „Schutz und Schirm“ der Gottesmutter Maria in den verschiedenen Nöten fliehen zu wollen. In manchen Gegenden ist es üblich, auch zuhause einen Maialtar aufzubauen. Eine Statue der Gottesmutter wird an einem besonderen Ort aufgestellt und mit allerlei Blumen geschmückt. Meist zieren einen solchen Maialtar Birkenzweige, Tulpen und Lilien.

Zum Gebet in der Familie oder in Wohngruppen bietet die Diözese Eichstätt Maiandachten in „Leichter Sprache“ mit folgenden Schwerpunkten an: „Maria schaut auf uns“, „Maria – Schutzfrau Bayerns“, „Maria auf der Suche“, und „Maria – eine von uns – unsere Schwester“. Die Texte sind sowohl für Kinder als auch für Erwachsene mit und ohne Behinderung geeignet. Die Vorlagen sind abrufbar unter www.bistum-eichstaett.de/behindertenpastoral.

Auch das 2018 neu veröffentlichte Maiandachtsbuch für die Diözese Eichstätt, das zwischenzeitlich vergriffen war, ist in einer Neuauflage wieder verfügbar. Es enthält 33 vollständig ausgearbeitete Andachten und einen umfangreichen Liedschatz mit knapp 140 Gesängen. Auch Vorschläge für bestimmte Gruppen wie Erstkommunionkinder oder Firmlinge sind abgedruckt. Die im Willibaldverlag erschienene 2. Auflage (ISBN: 978-3-9819333-0-7) ist für 9,90 Euro im Buchhandel erhältlich.

„Sei gut, Mensch!“ – Filmwettbewerb der Caritas

Eichstätt, 30.04.2020. (pde) – Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt regt Videojournalisten und Hobbyfilmer dazu an, sich am bundesweiten Kurzfilmwettbewerb „Gutmensch“ zu beteiligen. Mit diesem Wettbewerb möchte der Deutsche Caritasverband Menschen ansprechen, die Lust haben, gerade in dieser Zeit der Veränderungen und des Umbruchs über die gesellschaftliche Entwicklung nachzudenken. Gesucht werden Filmschaffende, die mit ihren künstlerischen und kreativen Mitteln etwas über „Gutmenschen“, gesellschaftlichen Zusammenhalt oder zum Motto der Caritas-Jahreskampagne „Sei gut, Mensch!“ zu sagen haben. Einsendeschluss ist der 15. September.

Es sind Preisgelder in Höhe von insgesamt 6.000 Euro ausgeschrieben. Voraussetzungen für die Teilnahme sind, dass der Film nach 2018 produziert wurde, er maximal zehn Minuten lang ist und spätestens am 15. September eingereicht wird. Die von der Jury prämierten Filme werden am 14. November auf der großen Leinwand des Filmpalastes Lichtburg in Oberhausen gezeigt. Außerdem wartet auf die Macher der ersten zehn ausgewählten Filme eine Einladung zur Premierenfeier. Weitere Informationen über die Teilnahmebedingungen gibt es unter www.seigutmensch.de/filmwettbewerb.

75 Jahre Ende des Zweiten Weltkriegs: Online-Wortgottesdienst am 3. Mai

Thalmässing/Schwabach/Eichstätt, 30.04.2020. (pde) – Am 3. Mai 2020 jährt sich das Ende des Zweiten Weltkriegs in Deutschland zum 75. Mal. Anlässlich dieses Jubiläums haben Mitglieder der Pfarrei Thalmässing gemeinsam mit der Katholischen Jugendstelle Schwabach einen Gottesdienst aufgezeichnet, der ab Sonntag, 3. Mai, online verfügbar ist.

Der Wortgottesdienst ist entstanden im Rahmen des Projekts „Gottesdienst Plus“, der vor der Coronapandemie jeden ersten Sonntag im Monat in der Katholischen Kirche St. Peter und Paul in Thalmässing gefeiert wurde.

Mit dem Online-Wortgottesdienst wollen die Veranstalter auf die Verantwortung aller für den Frieden weltweit aufmerksam machen und Gott um seine Kraft für diese wichtige Anstrengung bitten. Um die aktuell geltenden Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen zu gewährleisten, wurden die musikalischen Einheiten des Gottesdienstes mit der Band BlackByrd nicht in der Kirche, sondern im Thalmässinger Kulturzentrum „Bunker“ aufgezeichnet.

Der „Gottesdienst Plus“ zum 75. Jubiläum des Kriegsendes in Deutschland ist ab Sonntag, 3. Mai, 8 Uhr, abrufbar auf dem Youtube-Kanal des Bistums Eichstätt (www.youtube.com/user/bistumeichstaett.

Mittagsläuten aus Möning am 17. Mai im Bayerischen Rundfunk

Eichstätt/Möning, 30.04.2020. (pde) – Aus der katholischen Pfarrkirche St. Willibald in Möning in der Oberpfalz überträgt der Bayerische Rundfunk das Zwölfuhrläuten am Sonntag, 17. Mai. Zu hören ist eine der ältesten Glocken der Diözese Eichstätt.

Die erste Möninger Kirche wurde vom Eichstätter Bischof Gundekar II. um das Jahr 1060 zu Ehren des heiligen Willibald, des Gründerbischofs der Diözese Eichstätt geweiht. Der romanische Bogen im Altarraum ist Zeuge aus jener Zeit. Aus der Gotik stammt der 52 Meter hohe Kirchturm, das Wahrzeichen von Möning. Darin läuten zwei Euphon- und zwei Bronzeglocken, eine davon wurde in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts gegossen und gehört zu den ältesten Glocken im Bistum Eichstätt.

Erhalten blieben an der Nordwand auch drei gotische Statuen, welche die Unruhen der Reformation überstanden: die heiligen Nikolaus und Jakobus sowie der Kirchenpatron St. Willibald. Alle drei Statuen dürften um 1500 gefertigt worden sein. Das Hochaltarbild aus der Barockzeit, geschaffen vom Eichstätter Hofmaler Johann Chrysostomus Wink, zeigt den heiligen Willibald und seine Schwester Walburga bei der Aufnahme in den Himmel.

Das Zwölfuhrläuten wird von 12 Uhr bis 12.03 Uhr wird auf Bayern 1 und BR Heimat übertragen und ist anschließend auf den Internetseiten des Bayerischen Rundfunks als Podcast verfügbar.