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Wartung von Glockenanlagen

Glocken- und Turmuhrenanlagen zählen zu den sogenannten "beweglichen Anlagen". Derartige Anlagen bergen - verursacht durch Materialfehler, Verschleiß- oder Ermüdungserscheinungen - ganz erhebliche Unfallgefahren in sich. Daher sind sie einmal jährlich durch fachkundiges und zuverlässiges Personal gewissenhaft zu prüfen und zu warten.

Durch den Glockensachverständigen getätigte Stichproben auf den Türmen zeigen leider immer wieder, dass eine angemessene Wartung nicht oder nur unzureichend durchgeführt wird. Die Folge sind nicht selten vermeidbare Schäden an der Glockenanlage. Auch die Beanspruchung der Glocken und ihres Umfeldes (Glockenstuhl, Turm) ist in solch einem Fall dann häufig übermässig hoch. Im schlimmsten Fall gehen sogar konkrete Gefahren für Mensch und Umwelt von den betreffenden Glockenanlagen aus, so dass diese dann bis zum Abstellen der Mängel ganz oder in Teilen stillgelegt werden müssen.

Den Kirchenstiftungen wird daher dringend empfohlen Wartungsverträge gemäß folgendem Musterwartungsvertrag abzuschließen:

In diesem Vertragstext sind alle Angaben und Tätigkeiten aufgeführt, die für eine fachgerechte Durchführung der Wartungsarbeiten notwendig sind. Er verpflichtet die ausführenden Firmen außerdem, sowohl der beautragenden Kirchenstiftung, als auch dem zuständigen Sachverständigen einen schriftlichen Rapport über die ausgeführten Arbeiten auszuhändigen.
Besonders bewährt hat sich dabei folgende Abhakliste, die alle auszuführenden Arbeiten enthält:

Die Praxis zeigt, dass seriöse Anbieter von sich aus den durch den Beratungsausschuss für das Deutsche Glockenwesen empfohlenen Musterwartungsvertrag, und auch den entsprechenden Wartungsbericht verwenden - und nach durchgeführter Wartung diesen Bericht auch zur Kenntnis an den Glockensachverständigen weiterleiten.