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Mitglieder der Kirche, die in Deutschland lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind zahlen Kirchensteuer. Damit tragen und unterstützen sie die Arbeit der Kirche.
Kirchenlohnsteuer
Arbeitnehmern wird monatlich die Kirchenlohnsteuer vom Lohn abgezogen. Diese Beträge werden von den Arbeitgebern mit der monatlichen Lohnsteueranmeldung an das Finanzamt abgeführt. Über die beiden Landesämter für Steuern (München und Nürnberg) werden diese Kirchensteuerbeträge der Erzbischöflichen Finanzkammer in München zur Verteilung zugeleitet. Vom Kirchenlohnsteueraufkommen in Bayern erhält die Diözese Eichstätt rd. 6 %.
Aufgrund einer Programmumstellung der Kirchensteuerabrechnung im Katholischen Kirchensteueramt Eichstätt kommt es aktuell zu Verzögerungen bei der Bearbeitung und dem Versand der Kirchensteuerbescheide.
Wir bitten um Ihr Verständnis und Ihre Geduld.