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Nicht übereinander, sondern miteinander reden

18. Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht in Eichstätt / Rund 550 Teilnehmer

Es ist eine Erfolgsgeschichte, die bislang zumeist Insidern bekannt ist: Zum mittlerweile 18. Mal fand heuer im Alten Stadttheater Eichstätt die bundesweite Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Rund 550 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz Deutschland beschäftigten sich diesmal mit dem Thema „Arbeitsverhältnisse in der Kirche – Anspruch und Wirklichkeit“. Veranstalter waren wie in den Jahren zuvor die Fakultät für Soziale Arbeit der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt und die Anfang der 90er-Jahre in Eichstätt begründete Zeitschrift „Die Mitarbeitervertretung“. Von Anfang an versuchte man mit den Tagungen sozusagen ein „dreifach dialogisches Konzept“ zu realisieren, geredet wurde „nicht übereinander, sondern miteinander“, erklärt Gastgeberin Prof. Dr. Renate Oxenknecht-Witzsch: Dienstgebervertreter mit Mitarbeitern, wissenschaftliche Kapazitäten mit erfahrenen Praktikern, katholische mit evangelischen Christen.

Die beiden Kirchen, die mit dem Weg der Dienstgemeinschaft das christliche Menschenbild in der Arbeitswelt verwirklichen wollen, haben weitestgehend staatliches Arbeitsrecht übernommen und so  zugleich auch die damit einhergehenden Negativa, wie der Einsatz von Fremdpersonal oder den Abschluss von Werkverträgen, schilderte Oxenknecht-Witzsch in ihrer Begrüßung. Wie werden die Kirchen dem Anspruch der Dienstgemeinschaft in Bezug auf ihre 1,3 Millionen Beschäftigten innerhalb der arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Gegebenheiten in Deutschland im Einfluss des EU-Rechts gerecht? Dieser grundlegenden Frage ging die Fachtagung mit Vorträgen namhafter Experten und in „Vertiefungsgruppen“ nach.

Thesen zum Thema „Stärkung des Normalarbeitsverhältnisses oder Vielfalt der Beschäftigungsformen“ formulierte am ersten Tag der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Raimund Waltermann, einen Blick auf die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes warf Prof. DDr. Monika Schlachter und Hans Jörg Millies schilderte anhand des gegenwärtig laufenden „Zukunftsdialogs Caritas 2020“, welche Konsequenzen die sich stark wandelnden Vorstellungen und Realitäten für Dienstgeber wie Mitarbeiter ergeben.

Der Stiftungsvorstand der Universitäts-Trägerstiftung, Dr. Josef Ammer, dankte den Referenten und Teilnehmern der Tagung für ihre wichtigen Diskussionsbeiträge auf einem umstrittenen Gebiet. Er verwies auf Gerichtsurteile aus jüngster Zeit die den Weg der Kirchen als Arbeitgeber zwar generell anerkannt, jedoch auch eine solide Begründung dieses Weges und dessen Konsequenz eingefordert hätten.

hebe/upd, Kirchenzeitung Nr. 10 vom 8. März 2015