Führungszeugnisse
Der §72 a des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (Sozialgesetzbuch VIII) regelt, dass die kommunalen Jugendämter mit den freien Trägern der Jugendhilfe sogenannte Vereinbarungen schließen sollen. Damit soll erreicht werden, dass durch Überprüfung von erweiterten Führungszeugnissen keine Personen hauptberuflich, neben- oder ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig werden, die im Bereich sexualisierter Gewalt einschlägig vorbestraft sind. Anbieter von kirchlicher bzw. verbandlicher Jugendarbeit vor Ort zählen zu den freien Trägern der Jugendarbeit. Vielleicht habt ihr daher bereits ein Schreiben von eurem kommunalen Jugendamt mit der Aufforderung zur Unterzeichnung einer Vereinbarung nach §72a erhalten.
Wir möchten euch vor Ort unterstützen, diese Vereinbarung umzusetzen. Daher hat die Diözese die Möglichkeit geschaffen, die Führungszeugnisse eurer Ehrenamtlichen ab 1. Januar 2014 bei der für euch zuständigen Jugendstelle einsehen zu lassen. Sobald ihr von eurem zuständigen kommunalen Jugendamt eine Aufforderung zur Unterzeichnung einer Vereinbarung nach §72a erhaltet, müsst ihr aktiv werden. Sollte es bei eurem kommunalen Jugendamt, Kreis- oder Stadtjugendring oder Jugendverband eigene Stellen geben, die die Einsichtnahme abwickeln, steht es euch frei, diese zu nutzen.
Für die Einsichtnahme über unsere Jugendstellen findet ihr hier das genaue Vorgehen und die notwendigen Formulare. Bei Fragen wendet euch bitte an eure zuständige Jugendstelle oder direkt ans Bischöfliche Jugendamt
- Vorgehen: Ablauf Einsichtnahme Erweiterte Führungszeugnisse Ehrenamtlicher über die Jugendstellen
- Empfehlung: Welche Ehrenamtliche müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen?
- Formular 1: Liste der Ehrenamtlichen, die ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen
- Formular 2: Bestätigung zur Beantragung eines kostenlosen erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche beim Einwohnermeldeamt
- Formular 3: Dokumentationsformular über die Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis
- Musteranschreiben an Ehrenamtliche zur Erstvorlage eines EFZ (Anredeform "Sie")
- Musteranschreiben an Ehrenamtliche zur Erstvorlage eines EFZ (Anredeform "Du")
- Musteranschreiben an Ehrenamtliche zur Wiedervorlage eines EFZ (Anredeform "Sie")
- Musteranschreiben an Ehrenamtliche zur Wiedervorlage eines EFZ (Anredeform "Du")
Weiterführende Infos / Gesetzestexte
- Bundeskinderschutzgesetz § 72a: Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
- Bundeszentralregistergesetz BZGR §§30-40: Führungszeugnis
- Arbeitshilfe des deutschen Bundesjugendrings (Stand Okt. 2012) Führungszeugnisse für Ehrenamtliche mit Anwendungsbeispielen, Sonderfälle
- Arbeitshilfe des BDKJ Bayern (Stand März 2013). Information zum erweiterten Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Präventions-Hotline der Diözese Eichstätt: 08421/50-500
Weitere Beratungsstellen:
www.hilfeportal-missbrauch.de