Prävention in der kirchlichen Jugendarbeit: Neuauflage der Materialien
Das Bischöfliche Jugendamt Eichstätt hat in Zusammenarbeit mit der diözesanen Präventionsbeauftragten seine Materialien zur Prävention von sexualisierter Gewalt überarbeitet und neu aufgelegt. Damit sollen die Verantwortlichen und Ehrenamtlichen in den Pfarreien wieder neu sensibilisiert werden, wie Kinder und Jugendliche vor Grenzverletzungen und Übergriffen geschützt werden können.
Ein neugestalteter Präventionsflyer bietet eine kompakte Übersicht zum Schutz vor sexualisierter Gewalt in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit. Er enthält eine kurze Begriffsklärung, was unter sexualisierter Gewalt zu verstehen ist. Von Grenzverletzungen, die beispielsweise bei anzüglichen Witzen beginnen und Übergriffen, bis hin zu strafrechtlich relevanten Formen ist die Spanne groß. Weiter gibt es eine Anleitung, wie bei kritischen Situationen vorgegangen werden kann. So sollen die meist ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, beispielsweise Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, jeden Hinweis auf eine mögliche Grenzverletzung ernst nehmen. Sie sollen jedoch nicht selbst Nachforschungen anstellen, sondern Kontakt mit Fachleuten aufnehmen, die beim Präventionstelefon des Bistums Eichstätt unter (08421) 50-500 erreichbar sind. Dort werden sie beraten, wie sie mit der Situation umgehen können. Der Flyer kann bei der jeweils zuständigen Jugendstelle vor Ort in größerer Stückzahl angefordert werden.
Achtsam und wertschätzend miteinander umzugehen versteht das Jugendamt als Auftrag und Grundhaltung für alle Aktiven in der kirchlichen Jugendarbeit. Konkret bedeute das, Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen mit Wertschätzung und Respekt zu begegnen sowie die Persönlichkeit, das Selbstvertrauen und die sozialen Kompetenzen zu stärken. Dazu gehöre auch, die Gefühle des Anderen ernst zu nehmen und die persönlichen Grenzen zu wahren.
Eine Basisschulung zum Thema „Prävention sexualisierter Gewalt“ erhalten Ehrenamtliche bei den Jugendleiterausbildungen der Jugendstellen oder Jugendverbände. Zudem werden im kommenden Schuljahr auch Präventionsschulungen im Kompaktformat, zum Beispiel für erwachsene Ehrenamtliche, dezentral in den Dekanaten angeboten.
Alle Pfarreien, verbandlichen Gruppen und Einrichtungen der kirchlichen Jugendarbeit sind gemäß der Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz verpflichtet ein Schutzkonzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt für ihren Bereich zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehört neben der Schulung von Haupt- und Ehrenamtlichen auch die Prüfung der erweiterten Führungszeugnisse. Nach §72a des Bundeskinderschutzgesetzes müssen neben den Hauptamtlichen auch Ehrenamtliche alle fünf Jahre ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn sie Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen, ausbilden oder ein vergleichbarer Kontakt zu ihnen unterhalten wird. Das Bischöfliche Jugendamt hat alle dazu notwendigen Informationen und Formulare ebenfalls neu aufgelegt und auf der Internetseite unter www.jugend-bistum-eichstaett.de/service/praevention bereitgestellt.
Weitere Informationen und Unterstützung erhalten die Verantwortlichen in den Pfarreien bei der Präventionsbeauftragten des Bistums und den katholischen Jugendstellen in Berching-Eglasmühle, Herrieden, Ingolstadt, Neumarkt, Nürnberg, Kipfenberg-Schelldorf, Schwabach und Weißenburg.