Neben den vielfältigen Maßnahmen zur Aufarbeitung und zur Unterstützung von Betroffenen haben die deutschen Bischöfe auch ein einheitliches Modell der kirchlichen Anerkennungsleistungen für das durch sexuellen Missbrauch erlittene Unrecht gemeinsam beschlossen. Die so möglichen, zentral festgelegten Einmalzahlungen lehnen sich in der Höhe an Schmerzensgelder der staatlichen Gerichte in vergleichbaren Fällen an. „Diese Anerkennungsleistungen sind ein wichtiges Zeichen für die Betroffenen, dass die Kirche das ihnen zugefügte Leid sehr ernst nimmt. Die verbrecherischen Handlungen des sexuellen Missbrauchs stehen im absoluten Widerspruch zur Botschaft Jesu. Wir sehen uns daher in der Pflicht, alles zu tun, um derartige Taten in Zukunft zu verhindern“, so Bischof Gregor Maria Hanke. Die Deutsche Bischofskonferenz informiert zu den einzelnen Schritten des Verfahrens der einheitlichen Anerkennungsleistungen.In Anerkennung des Leids, das Betroffenen zugefügt wurde, wurden bis Ende des Jahres 2023 insgesamt 356.000 Euro an über 20 Betroffene gezahlt. Sie hatten den dazu nötigen Antrag gestellt