Nachrichten der DBK zum Thema Missbrauch und Aufarbeitung
Rahmenordnung für die strukturelle Beteiligung von Betroffenen
Eichstätt. (pde) – Betreffend eines Priesters, der im Dekanat Eichstätt wohnhaft ist, ist eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eröffnet worden. Das Bistum wurde unmittelbar nach der polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung über das Ermittlungsverfahren informiert. Eine Beschlagnahme wurde nicht veranlasst. Der Tatvorwurf lautet Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte. Der Geistliche ist nicht im pastoralen Dienst in der Diözese eingesetzt und bestreitet den Vorwurf. Vorsichtshalber wurden gegen den Priester kirchenrechtliche Maßnahmen verhängt. Eventuelle endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens angeordnet. Es gilt die Unschuldsvermutung.