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Kirchensteueramt

Zahlungsverkehr

Liga-Bank eG

IBAN: DE22 7509 0300 0007 6022 00
BIC: GENODEF1M05

Für Überweisungen aus Mitgliedstaaten der EU:

IBAN: DE22 75090300 0007602200
BIC: GENODEF1M05

Sie können zu entrichtende Beträge durch Ihr Kirchensteueramt im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Konto abbuchen lassen. Durch die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist sichergestellt, dass Ihre Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie müssen die rechtzeitige Zahlung nicht überwachen und ersparen sich zudem den Aufwand für die Überweisung. Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig, ist jederzeit widerrufbar und völlig risikolos. Außerdem helfen Sie Ihrem Kirchensteueramt, die Verwaltungsaufgaben effizient und kostensparend zu erledigen. Wir möchten Sie deshalb einladen, Ihre Kirchensteuer mittels Lastschrifteinzugsverfahren zu begleichen.

Überzahlte Beträge werden von Amts wegen zurückgezahlt. Sollte einmal ein Betrag zu Unrecht abgebucht werden, können Sie diese Abbuchung bei Ihrer Bank innerhalb von 8 Wochen stornieren lassen.

Eine Reihe von Vorteilen für Sie – als auch für uns – möchten wir nachstehend aufführen:

Ihr Vorteil:

  • Sie brauchen keine Einzelüberweisungsaufträge mehr ausfüllen.
  • Sie sparen sich den Weg zur Bank oder Sparkasse.
  • Sie brauchen nicht an den Überweisungstermin zu denken.
  • Sie können die rechtzeitige Zahlung Ihrer Steuern nicht versäumen.
  • Keine Mahnungen – dadurch kein Ärger.
  • Der Abbuchungsauftrag kann jederzeit storniert werden.

Unser Vorteil:

  • Weniger Zahlungserinnerungen.
  • Wir ersparen uns Formulare, Kuverts und Porto. Sie tragen dazu bei, Verwaltungsaufgaben Kosten sparend zu erfüllen.

Derzeit werden rund 40 Prozent des Kircheneinkommen- bzw. Kirchenkapitalertragsteueraufkommens im Lastschrifteinzugsverfahren eingehoben, was auf eine hohe Akzeptanz dieses verwaltungs- und kostensparenden Verfahrens schließen lässt.

Vorgehensweise:

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber Ihrem Kirchensteueramt. Verwenden Sie dazu unseren Vordruck. Er enthält alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben.

Bitte füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen Sie nicht die Unterschrift. Schicken Sie den Vordruck rechtzeitig, d.h. vor Fälligkeit der entsprechenden Steuerbeträge an Ihr Kirchensteueramt.

SEPA-Lastschriftmandatals pdf-Datei

Kirchenfinanzierung: Fragen und Antworten

Was ist die Kirchensteuer? Was versteht man unter Staatsleistungen? Wie finanziert sich die Kirche? Was leisten Caritas und Ehrenamt? Viele Fragen werden zur Kirchenfinanzierung gestellt. Antworten auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz.

Datenblatt über den kirchlichen Datenschutz (KDG)

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Artikel 91 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. §§ 14 – 16 des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Katholischen Kirchensteueramt der Diözese Eichstätt.

Datenblatt zum Download