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Mittwoch der 8. Woche im Jahreskreis

29. Mai 2024

g Hl. Paul VI., Papst

Off vom Tag oder vom g (Com Ht), 1. Vp vom H Fronleichnam (StB III 88; LH III 485, LH III² 524)

gr M vom Tag, z. B.: Tg 307,8; Gg 349,4; Sg 527,9

w M vom hl. Paul VI. (MB Handreichung 2023, S. 24) (Com Pp)

L: 1 Petr 1,18–25

Ev: Mk 10,32–45

L: 1 Kor 9,16–19.22–23 (ML V 843)

Ev: Mt 16,13–19 (ML V 611)

L und Ev vom Tag oder aus den AuswL, z. B.:

 

Westermeier Erwin, Winkelhaid-Burgthann, + 2017, 59 J.

 

Hinweis: Der hl. Papst Paul VI., mit dem bürgerlichen Namen Giovanni Battista Montini, wurde am 26. September 1897 in Concesio bei Brescia geboren. Er wurde 1920 zum Priester geweiht und absolvierte anschließend in der Päpstlichen Diplomatenakademie in Rom seine Studien. Papst Pius XII. ernannte ihn 1954 zum Erzbischof von Mailand. Der hl. Papst Johannes XXIII. hat ihn 1958 zum Kardinal erhoben , als dessen Nachfolger er am 21. Juni 1963 gewählt wurde. Mit großer Entschlossenheit setzte der sel. Papst Paul VI. das Zweite Vatikanische Konzil fort. Gemäß den Weisungen des Konzils hat er umfassend die Liturgie und das kirchliche Leben erneuert. Er bereiste als erster Papst die Welt, baute Brücken zur Orthodoxie und zum Judentum und setzte sich für Evangelisierung, Frieden, Entwicklung und Gerechtigkeit in der Welt ein. Er starb am 6. August 1978. Papst hat ihn am 19. Oktober 2014 - und am 14. Oktober 2018 heiliggesprochen Sein Gedenktag, der 29. Mai, ist der Tag seiner Priesterweihe.

Hinweis zur Fronleichnamsprozession

Die Fronleichnamsprozession ist nach der Eucharistiefeier und bildet eine Einheit mit dieser.

Nach dem Schlussgebet wird ausgesetzt, und es beginnt die eucharistische Prozession. Die große Hostie für die Aussetzung wird in der Messfeier, an die sich die Prozession anschließt, mitkonsekriert (vgl. dazu Priester- und Gemeindeheft Eucharistisches Lob , Bischöfl. Ordinariat Eichstätt 1977 bzw. 1995 und 2015). Die Fronleichnamsprozession kann nicht vor der Feier der Messe stattfinden. Ist nach Abschluss der Prozession noch eine Messe vorgesehen, so muss diese deutlich von der Prozession abgesetzt sein. Es wäre absolut sinnwidrig, die Fronleichnamsprozession mit einer darauffolgenden Messe zu verbinden.

 

Mit Dekret vom 25. Januar 2019 hat die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung die Aufnahme des heiligen Papstes Paul VI. in den Römischen Generalkalender als nichtgebotenen Gedenktag am 29. Mai bekanntgegeben (Prot. N. 29/19).

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