Zum Inhalt springen
13.11.2021

Auswertung der Befragung in Tagmersheim zu den Kirchenglocken

Wie berichtet, wurde an alle Haushalte in Tagmersheim ein Schreiben mit einem Fragebogen verteilt. Damit waren die Tagmersheimer Bürger/innen eingeladen, ihre Meinung zu den Themen nächtlicher Glockenschlag und morgendliches Gebetläuten für die Zeit nach einer Sanierung der Glockenanlage mitzuteilen. Die kirchlichen Gremien wollten dadurch ein Stimmungsbild für eine Entscheidung erhalten.

Insgesamt sind 285 Schreiben samt Fragebögen verteilt worden. 242 Fragebögen, die entweder von den Mitgliedern von Pfarrgemeinderat und Kirchenverwaltung abgeholt bzw. im Briefkasten an der Pfarrkirche abgegeben worden sind, konnten ausgewertet werden.

Die Ergebnisse der Rückmeldungen können Sie den Diagrammen entnehmen. Demnach ist eine  Mehrheit dafür, dass nach der Sanierung der Glockenanlage der nächtliche Glockenschlag wieder eingeschaltet wird und das morgendliche Gebetläuten wieder um 6 Uhr erfolgt.

In einem handschriftlich auf einen Fragebogen geschriebenen Kommentar wurden das Messungs-Prozedere sowie die Dezibel-Werte erwähnt. Der Glockensachverständige des Bistums Eichstätt, Thomas Winkelbauer, hat uns dazu auf Nachfrage genauere Informationen zukommen lassen:

"Eine amtliche Messung wird im Falle Tagmersheim auf Anfrage der Betroffenen durch den Fachbereich Immissionsschutz im Landratsamt Donauwörth durchgeführt. Die durch den Glockensachverständigen des Bistums Eichstätt durchgeführte Messung wurde mit einem vergleichbaren Messgerät nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den grundlegenden Bestimmungen der TA Lärm durchgeführt. Das gewonnene Ergebnis ist damit vergleichbar und dient der Kirchenstiftung als Grundlage für das weitere Vorgehen.

Laut Auskunft der Gemeinde Tagmersheim ist das Gebiet, aus dem die Beschwerde kommt, bebauungsrechtlich als Dorf-/Mischgebiet eingestuft. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz und der dieses Gesetz ergänzenden TA Lärm sind demnach tagsüber (6:00 bis 22:00 Uhr) ein Spitzen- und Beurteilungspegel von 60 dB(A) erlaubt. Der Spitzenpegel darf mit einzelnen kurzzeitigen Geräuschspitzen, zu denen gemäß gängiger Rechtssprechung das (liturgische) Glockenläuten und der Uhrschlag zählen, um bis zu 30 dB(A) überschritten werden. Nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) ist ein Spitzen- und Beurteilungspegel von 45 dB(A) erlaubt, wobei hier der Spitzenpegel mit einzelnen kurzzeitigen Geräuschspitzen um bis zu 20 dB(A) überschritten werden darf. Die tagsüber erlaubten Grenzwerte des Spitzenpegels und des Beurteilungspegels werden mit den gemessenen Werten damit in Tagmersheim knapp unterschritten. Setzt man für den nächtlichen Uhrschlag 32 Ereignisse (8 Stunden á vier Ereignisse) á 1 Minute Einwirkungsdauer an, werden hier dagegen sowohl der Spitzen-, als auch der Beurteilungspegel eindeutig überschritten."

Wenn Sie sich genauer für die TA Lärm interessieren, finden Sie diese unter folgendem Link im Internet:

https://www.umweltpakt.bayern.de/laerm/recht/bund/119/ta-laerm-technische-anleitung-zum-schutz-gegen-laerm