Zum Inhalt springen
17.02.2023

Ab 1. Fastensonntag entfallen Coronabeschränkungen sowie Ausnahmeregelung bzgl. "Sonntagspflicht"

Christian Schmitt / Hintergrundfoto von ulleo / Pixabay.com

Mit Schreiben vom 17. Februar 2023 teilt Generalvikar Michael Alberter mit, dass es für die Feier der Gottesdienste sowie der Sakramenten- und Sakramentalienspendung im Bistum Eichstätt ab dem 1. Fastensonntag, 26. Februar 2023, bis auf Weiteres keine Einschränkungen mehr gibt, die über die staatlichen Vorgaben hinausgehen. Die Infektionsschutzempfehlungen für katholische Gottesdienste im Bistum Eichstätt werden aufgehoben.

Das bedeutet unter anderem:

  • Über die staatlichen Vorgaben für mit dem Coronavirus infizierte Personen zum Tragen einer Maske hinaus gibt es keine Maskenpflicht.
  • Der Friedensgruß mit Handreichung oder Umarmung ist möglich. Die Einladung zum Friedensgruß kann ausgesprochen werden
  • Die Kommunionspendung ist in der Form der Handkommunion sowie in der Form der Mundkommunion möglich.
  • Kinder, welche noch nicht die Erstkommunion empfangen haben, sowie weitere Personen, welche am Empfang der Kommunion gehindert sind und um den Segen bitten, werden durch Bezeichnung mit dem Kreuz auf die Stirn gesegnet.
  • Die Kelchkommunion ist möglich.
  • Die Handdesinfektion für die Kommunionspendenden ist nicht notwendig, wird aber weiterhin empfohlen.
  • Die Aufstellung von Desinfektionsspendern ist nicht notwendig, wird aber weiterhin empfohlen.
  • Für die kirchenmusikalische Gestaltung der Gottesdienste bestehen keine Einschränkungen, auch nicht hinsichtlich der Beteiligung von Chören und Orchestermusikerinnen und -musikern.
  • Für Wallfahrten und Prozessionen bestehen keine Einschränkungen.

Weiter informiert der Generalvikar über die Rückkehr zur gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier:

"Da sich das öffentliche wie auch das kirchliche Leben weiter normalisiert, steht dem persönlichen Besuch der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier in der Regel nichts mehr entgegen. Ab dem 1. Fastensonntag 2023 entfällt daher die pandemiebedingte Ausnahmeregelung. Die sog. „Sonntagspflicht" gilt mit dem 26. Februar 2023 wieder uneingeschränkt weiter.

Die Teilnahme an der gemeinsamen sonntäglichen Eucharistiefeier bezeugt die Zugehörigkeit und Treue zu Christus und seiner Kirche. Die Gläubigen bestätigen damit ihre Gemeinschaft im Glauben und in der Liebe. Sie bezeugen gemeinsam die Heiligkeit Gottes und ihre Hoffnung auf das Heil. Sie bestärken einander unter der Leitung des Heiligen Geistes. (KKK 2182)

Mir ist bewusst, dass viele Christinnen und Christen die traditionelle Rede von „Sonntagspflicht" und „Sonntagsgebot" befremdlich finden. Es wäre wichtig und hilfreich, ihnen das damit Gemeinte „von innen her" zu deuten; den sonntäglichen Gottesdienst als Einladung und Chance, ihre persönliche Gottesbeziehung zu pflegen, sich zusammen mit den Schwestern und Brüdern im Glauben neu auszurichten auf die Weggemeinschaft mit Christus und sich geistlich gestärkt in die neue Woche senden zu lassen."