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03.03.2021

Der Sonntag wird Feiertag - heute vor 1.700 Jahren

"Omnes iudices urbanaeque plebes et artium officia cunctarum venerabili die solis quiescant", so heißt es im Edikt des Kaisers Konstantin, das er am 3. März 321 erlassen hat. "Alle Richter und Einwohner der Städte und die Dienstleistungen aller Gewerbe sollen am verehrungswürdigen Tage der Sonne ruhen."

Ein wöchentliches Osterfest...

Der Sonntag ist das wöchentliche kleine Osterfest der Christen: „Nach dem Sabbat kamen in der Morgendämmerung des ersten Tages der Woche Maria aus Magdala und die andere Maria, um nach dem Grab zu sehen“. Indes, das Grab ist leer, Jesus ist auferstanden. Mit diesem Ereignis wird der Tag "nach dem Sabbat", der Sonntag, zum Tag der Christen, die sich seitdem gerne an den Tod und die Auferstehung Jesu Christi erinnern.

... bis heute

Die Erhebung des Sonntag zum Feiertag durch den Römischen Kaiser war nicht nur ein großer Erfolg für die Christen, er war auch eine zivilisatorische Errungenschaft, die bis heute Bestand hat. Die Weimarer Reichsverfassung bestimmt in Art. 139: "Der Sonntag ... (ist) als Tag(e) der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Durch Art. 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist dieser Artikel bis heute gültiges Recht.

Das Jubiläum feiern

Vielleicht haben Sie Lust, am heutigen Jubiläumstag das Gotteslob zur Hand zu nehmen und Nr. 103 aufzuschlagen. Der Dichter Peter Gerloff spricht darin von der Freude über den Sonntag, was er ist und was er werden soll.

Und am kommenden Sonntag denken wir ausnahmsweise nicht nur an die Auferstehung des Herrn. Denken wir auch dankbar an Kaiser Konstantin.