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03.09.2021

Änderung der Corona-Schutzmaßnahmen

Seit dem 3.09.2021 gibt es neue Corona-Regeln für das Bistum Eichstätt. Das Wichtigste hier zusammengefasst:

Maskenpflicht
Dort, wo die Maskenpflicht besteht, ist nun keine FFP2-Maske mehr vorgeschrieben; es reicht künftig eine medizinische Maske ("OP-Maske"). Die Maskenpflicht herrscht grundsätzlich in Innenräumen. Sie kann an festen Sitz- und Stehplätzen abgenommen werden, wenn der Abstand von 1,5 m zur nächsten Person gewahrt wird, die nicht dem eigenen Hausstand angehört.

Das bedeutet: Die medizinische Maske muss beim Hineingehen, sowie Verlassen des Kirchengebäudes getragen werden. Zudem jedes Mal, wenn Sie Ihren Platz verlassen, z. B. beim Gang zur Kommunion. Wenn Sie Ihren Sitz- oder Stehplatz eingeommen haben, können Sie die Maske abnehmen. Auch für den Gemeindegesang ist keine Maske mehr erforderlich.

Bei Gottesdiensten im Freien gibt es keine Maskenpflicht.

Die "3-G-Regel" findet in unseren Gemeindegottesdiensten keine Anwendung. Es ist weiterhin jeder recht herzlich zur Feier der Gottesdienste eingeladen!