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15.06.2020

Lockerungen auch im kirchlichen Bereich: Dekanatsbüro informiert

Foto: pixabay

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Auch im kirchlichen Bereich kommt es schrittweise zu Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen. Sakramentenvorbereitung, Erwachsenenbildung und Jugendarbeit ist unter bestimmten Auflagen möglich, die Regelungen für die Gottesdienste bleiben weiterhin in Kraft.

"Experten zeichnen derzeit ganz unterschiedliche Szenarien für die kommenden Wochen und Monate", sagt Dekanatsreferent Christian Schrödl. Ob demnächst die befürchtete "zweite Welle" hereinbreche, könne man zwar nicht eindeutig sagen, fest stehe jedoch: "Auch in der Phase der Lockerungen trägt jeder und jede Verantwortung: für das Gemeinwohl und die Gesundheit nicht nur von sich selbst, sondern auch der Mitmenschen."  Die bestehenden Spielräume düften das kirchliche Leben nun zwar erheblich erleichtern, aber nicht dazu verleiten, unvorsichtig zu werden.

In einer Rundmail verwies Schrödl auf aktuelle Informationent aus dem Generalvikariat in Eichstätt, die am 12.6.2020 an die Pfarreien verschickt worden waren, sowie auf das Hygienekonzept für die Jugendarbeit im Bistum Eichstätt und auf ein Informationsschreiben der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) Neumarkt.

Dabei griff Schrödl einige Informationen noch einmal besonders auf:

- Die Maskenpflicht in den Gottesdiensten ist noch nicht aufgehoben. Der Verweis auf die Regelung in den Gaststätten werde, so das Eichstätter Generalvikariat, in den Behörden als nicht schlagkräftig gesehen.  Die Austeilung der Kommunion ist inzwischen auch ohne Handschuhe möglich. Bei der musikalischen Gestaltung der Gottesdienste in geschlossenen Räumen sollen nur kleine Vokal- und Instrumentalensembles eingesetzt werden. Bei Blasinstrumenten ist besondere Vorsicht geboten. Der Gesang im Gottesdienst ist möglich - jedoch nur mit Masken. Es sollte nicht, so wurde im Schreiben des Generalvikariats betont, zu viel riskiert werden.

- Die Salbung bei Taufe und Firmung ist nur mit einem Wattebausch möglich. Ab 15.6.2020 müsse für Taufen, Hochzeiten und Erstkommunionen keine Erlaubnis im Generalvikariat eingeholt werden.

- Ehrenamtliche Tätigkeiten wie etwa die Sitzung von Gremien sind ebenso wie die Kommunion- und Firmgruppenarbeit gestattet. Bei den Gremiensitzungen ist auf die nötige Abstandsregeln, auf die Raumgröße (Richtwert 4m² pro Teilnehmer/-in) und die gute Durchlüftung zu achten. Die allgemeine Öffnung von Pfarr- und Jugendheimen ist noch nicht möglich. Versammlungen und Veranstaltungen sind weitergin untersagt.

- Frauen-, Senioren- und Familienkreise sowie gesellige Runden können vorerst noch nicht zusammenkommen - sofern es sich nicht um Angebote der Katholischen Erwachsenenbildung handelt. Veranstaltungen der Erwachsenenbildung sind nun wieder möglich, allerdings sei dabei jeweils ein eigenes Gesundheitsschutz- und Hygienekonzept notwendig.

 - Aus dem Schutzkonzept für die kirchliche Jugendarbeit im Bistum Eichstätt hob Schrödl unter Verweis auf das achtseitige Konzept des Bischöflichen Jugendamtes einige Schlagwörter hervor: Maskenpflicht, Anwesenheitslisten, Gruppenstunden im Freien oder in entsprechend großen Räumen, begrenzte Teilnehmerzahlen, Reinigung von Sanitäranlagen. Die Feier von Jugendgottesdiensten ist unter den bekannten Auflagen möglich. Teambesprechungen sind unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln ermöglicht. Zeltlager und Freizeitmaßnahmen können in diesem Jahr nicht durchgeführt werden. Es ist sinnvoll und notwendig, sich an die Vorgaben der jeweiligen örtlichen Behörden (Ordnungsamt/Gesundheitsamt) zu halten.