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Hl. Alfons Maria von Liguori, Ordensgründer,

1. August 2024

GBischof, Kirchenlehrer

(Monatlicher Gebetstag um geistliche Berufungen. Leitwort: „Ihr seid das Licht der Welt“ [Mt 5,13]. Intention: Neue geistliche Gemeinschaften)

Off vom G

W M vom hl. Alfons Maria (Com Bi oder Kl)

W M um geistliche Berufe (vgl. Einleitung S. 18) – Lied: GL 765, GL 832

L: Jer 18,1–6

Ev: Mt 13,47–52

L: Röm 8,1–4

Ev: Mt 5,13–19

oder aus den AuswL, z. B.:

L und Ev vom Tag oder aus den AuswL

 

Feierler Michael, Forchheim, + 1981, 80 J.

Scheiber Josef, Arberg, + 1982, 82 J.

 

Hinweis auf den Portiunkula-Ablass:

Die nach der Vergebung der Schuld verbleibenden Sündenstrafen können im Leben durch Gebet und Opfer gesühnt werden. Sie werden auch durch einen vollkommenen Ablass getilgt. Den Verstorbenen, die in der Gnade Gottes aus diesem Leben scheiden, jedoch noch Sündenstrafen im Fegfeuer (Purgatorium, Reinigungsort) erleiden müssen, können wir fürbittenderweise Ablässe zukommen lassen.

Der Portiunkula-Ablass ist ein vollkommener Ablass der ursprünglich vom Mittag des 1. August nach Empfang des Bußsakramentes durch ein Gebet in der Portiunkulakapelle in Assisi gewonnen werden konnte. Der hl. Franziskus erbat diesen Ablass für den Tag der Weihe des erneuerten Portiunkulakirchleins und für den jeweiligen Jahrestag von Papst Honorius III. im Jahre 1216 (vgl. P. Theophile Desbonnets, Assisi, Ein Führer im Geist des heiligen Franz, Schwyz 1971, S. 43-45 und Peter Ch. Düren, Der Ablass in Lehre und Praxis, Buttenwiesen 2003, 183f.). Im 16. Jh. wurde der Ablass auf alle OFM- und OFMCap.-Kirchen ausgeweitet. Die in Bezug auf Ort und Zeit heute geltenden Bestimmungen gehen auf Pius X. zurück, sie wurden modifiziert und ergänzt durch die Apostolische Konstitution Indulgentiarum doctrina Papst Pauls VI. (1.1.1967).

Im Einzelnen gelten heute folgende Bestimmungen:

Der Portiunkula-Ablass kann (nach freier Wahl der Gläubigen) am 2. August oder am ersten Sonntag im August bzw. am Samstagnachmittag ab 12 Uhr einmal gewonnen werden. Er kann in den Ordenskirchen der franziskanischen Ordensfamilien, in allen Pfarrkirchen und in allen Filialkirchen, in denen sich ein Teil der Pfarrgemeinde regelmäßig zum Gebet versammelt, gewonnen werden.

Bedingungen:

Besuch der entsprechenden Kirche und Gebet (Vater unser und Glaubensbekenntnis).

Empfang des Bußsakramentes und der hl. Eucharistie, sowie Gebet nach Meinung des Hl. Vaters (Gebet nach freier Wahl oder ein Vater unser und Gegrüßet seist du Maria).

Die unter 2. genannten Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem unter 1. geforderten Kirchenbesuch erfüllt werden, jedoch soll der Empfang der hl. Eucharistie und das Gebet nach Meinung des Hl. Vaters sinnvollerweise am selben Tag geschehen, an dem der Kirchenbesuch mit den unter 1. genannten Gebeten vorgenommen wird.

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