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12.11.2004

Zuwenig Geld für Insolvenzberatung - Caritas berichtet von zunehmenden Problemen

Eichstätt. (pde) – Steigender Zulauf bei sinkenden finanziellen Mitteln führt zu längeren Wartezeiten bei der Schuldnerberatung. Hans Wiesner, Schuldnerberater in Eichstätt und Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt, hofft, „dass über die in Kürze beginnenden Beratungen im Bayerischen Landtag zum Staatshaushalt 2005/2006 wieder eine Anhebung der Zuschüsse erreicht werden kann“. Diese sind nämlich trotz inzwischen rund 300.000 überschuldeter Haushalte in Bayern in den letzten Jahren drastisch gekürzt worden: 2002 bewilligte der Freistaat für diese Beratungsarbeit noch 2,5 Millionen Euro, 2003 waren es nur noch 1,55 Millionen und dieses Jahr gab es lediglich noch 800.000 Euro Zuschuss.

Das hatte zur Folge, dass diese Mittel bereits im Juli ausgeschöpft waren. „Wir können im Moment eigentlich nur laufende Beratungen abschließen. Neue Hilfesuchende müssen wir zum Großteil auf nächstes Jahr vertrösten“, bedauert Beraterin Monika Dreßel aus Neumarkt.

Alle Insolvenzberaterinnen und -berater an den Caritas-Kreisstellen Eichstätt, Ingolstadt, Neumarkt, Roth/Schwabach und Weißenburg berichteten von zunehmenden Fällen von Überschuldung. Vor allem Scheidung, Arbeitslosigkeit sowie gescheiterte Existenzgründungen ohne soziale Absicherungen machen sie als Ursachen aus. „Gerade bei uns im ländlichen Bereich haben sich viele Betroffene ein Einfamilienhaus gebaut. Jetzt bleiben sie auf ihren Schulden sitzen“, erläutert Monika Dreßel. Ihr Kollege Peter Bestle aus Roth sieht die einzige Lösung, möglichst vielen Leuten in absehbarer Zeit zu helfen, in einer „personellen Erweiterung der Beratungsstellen“. Dadurch könnten die langen Wartezeiten von mindestens zwei Monaten verkürzt werden.

Mit 205 telefonischen, persönlichen und schriftlichen Anfragen von Januar bis Juli dieses Jahres wandten sich wesentlich mehr Hilfesuchende an die fünf Caritasstellen als in den Jahren zuvor. In dieser Zeit wurden 87 Verbraucherinsolvenzverfahren mit den zuständigen Regierungsbezirken abgerechnet. In rund zehn Prozent der Fälle gelang eine außergerichtliche Einigung durch die Beratungsstellen sowie gerichtliche Schuldenbereinigungspläne. In den anderen Fällen scheiterte diese Möglichkeit. Gründe sind nach Erfahrung der Caritasberaterinnen und -berater vor allem der Widerstand bestimmter Gläubigergruppen und mangelnde Zeit für intensivere Verhandlungen durch zu knapp bemessene Fallpauschalen. In fast allen ist inzwischen das gerichtliche Verbraucherinsolvenzverfahren zur Restschuldbefreiung eingeleitet worden. Diese Möglichkeit gibt es seit 1999: Der Gesetzgeber will damit analog zu in Konkurs geratenen Unternehmen auch Privatleuten die Chance zu einem wirtschaftlichen Neuanfang eröffnen. Doch um dazu die Voraussetzungen für die Vielzahl Betroffener zu ermöglichen, müssen laut der Caritas wieder ausreichende finanzielle Mittel für die Beratungsarbeit zur Verfügung gestellt werden - umso mehr aufgrund der steigenden Tendenz: Laut Bayerischem Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung sind in Bayern im ersten Halbjahr 2004 mit über 2.000 Verbraucherinsolvenzverfahren 37 Prozent mehr als im Vergleichszeitraum 2003 eröffnet worden.

 

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