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03.12.2002

Weiterentwicklung der Seelsorge im Bistum Eichstätt - Seelsorgeeinheiten sollen Zukunftsfähigkeit sichern

Eichstätt. (pde) – In etwa 50 Seelsorgeeinheiten werden in Zukunft die 263 Pfarreien des Bistums Eichstätt zusammenarbeiten. Die Diözesanleitung verspricht sich von der Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden Synergieeffekte, die Möglichkeit eines differenzierteren seelsorglichen Angebots, eine bessere Begleitung von Ehrenamtlichen und Multiplikatoren, zugleich aber auch eine Entlastung für die Pfarrer. Darüber hinaus soll die Kooperation mehrerer Pfarrgemeinden gewährleisten, dass auch langfristig sonntägliche Eucharistiefeiern am Ort möglich sind und die gewachsene Tradition örtlichen religiösen Lebens erhalten bleibt.

Die Bildung von Seelsorgeeinheiten soll nach den Worten von Generalvikar Johann Limbacher schließlich die Zukunftsfähigkeit sichern und einer Qualitätssteigerung der Seelsorge dienen. Damit soll gewährleistet werden, „dass die Seelsorge nicht nur auf eine sakramentale Grundversorgung reduziert wird, sondern darüber hinaus in einem überschaubaren Lebensraum durch eine gegenseitig abgesprochene und sich einander ergänzende Praxis die Menschen noch mehr in ihren Lebensvollzügen unterstützt werden“, so Bischof Walter Mixa.

Die Vorgabe der Eichstätter Diözesanleitung, welche Pfarreien in Zukunft in verschiedenen Bereichen zusammenarbeiten sollen, wurde bei den Pastoralkonferenzen im November mit Priestern, hauptamtlichen aber auch ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus dem gesamten Bistum diskutiert. In einer abschließenden Umfrage beurteilten 97 Prozent der Konferenzteilnehmer das Anliegen, in Seelsorgeeinheiten strukturiert zusammenzuarbeiten, positiv. Bis 6. Dezember besteht noch die Möglichkeit, sich schriftlich zu der vorgegebenen Zusammensetzung von Seelsorgeeinheiten zu äußern. Mit Jahresbeginn 2003 wird Bischof Walter Mixa die Seelsorgeeinheiten verbindlich einrichten. Bis Jahresende 2003 haben die Pfarreien in einer Seelsorgeeinheit dann Gelegenheit, sich für eine von vier unterschiedlich intensiven Formen der überpfarrlichen Zusammenarbeit zu entscheiden. In einem weiteren Schritt werden die in einer Seelsorgeeinheit Zusammenwirkenden dann besprechen, welche Schwerpunkte sie setzen und konkrete Kooperationsvereinbarungen treffen.

Die Einrichtung von Seelsorgeeinheiten im Bistum Eichstätt geht auf einen mehr als 10-jährigen Diskussionsprozess unter besonderer Einbeziehung der Dekanate zurück. Kriterien für die Schaffung der Seelsorgeeinheiten sind unter anderem kommunale Zusammengehörigkeit, Einzugsgebiet von Schulen, Laufwege der Menschen und das Vorhandensein caritativer und sozialer Einrichtungen.

Gerade die Berücksichtigung dieser Kriterien verhindert allerdings in dem einen oder anderen Fall „glatte Lösungen“, so Generalvikar Limbacher. Denn nicht immer fügen sich all diese Gesichtspunkte harmonisch ineinander. Nicht beabsichtigt ist – sofern es die Beteiligten nicht ausdrücklich anders wünschen – Pfarrgemeinden zusammenzulegen oder aufzulösen. In einer Seelsorgeeinheit sollen mindestens zwei Pfarrer, gegebenenfalls weitere Priester, Diakone und hauptamtlich Tätige in Pastoralteams mit ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammenwirken.

 

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