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12.06.2003

„Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ - Malteser informieren über Modelle vorsorglicher Verfügungen aus notarieller Sicht

Eichstätt. (pde) – Über die Möglichkeiten einer Vorsorgevollmacht oder einer Patientenverfügung informiert die ambulante Hospizhilfe der Malteser in der Diözese Eichstätt. Referentin des Vortrages am 26. Juni in Eichstätt ist die Notarin Dr. Ursula Philipp. Die Veranstaltung in der Diözesangeschäftsstelle des Malteser Hilfsdienstes am Pater-Philipp-Jeningen-Platz 1 beginnt um 19.30 Uhr.

Vorsorgliche Verfügungen werden für den Fall festgelegt, dass jemand unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gerät, in der schwerwiegende medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen, aber in der konkreten Situation nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Die richtige Vorsorge für den Fall der Geschäftsunfähigkeit ist nach aktueller Rechtssprechung dann verbindlich, wenn eine detaillierte und ernsthafte Auseinandersetzung mit den Fragen des eigenen Lebensendes dokumentiert wurde.

Die Diskussion ist in den letzten Jahren intensiver und konkreter geworden. Es gibt Empfehlungen und Vorschläge für die Abfassung und Akzeptanz solcher vorsorglicher Verfügungen und Bevollmächtigungen. Zur Patientenverfügung gehört die Vorsorgevollmacht für einen sogenannten Patientenanwalt. Er vertritt rechtlich den Patienten auch in Fragen der Lebensgefährdung und Unterbringung, wenn der Patient – vollständig oder teilweise – nicht mehr einsichtfähig ist.

 

 

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