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20.12.2005

Vorbereitungen auf die Pfarrgemeinderatswahlen laufen auf Hochtouren - 360.000 Katholiken im Bistum Eichstätt sind zur Wahl aufgerufen

Eichstätt. (pde) – Am 12. März 2006 finden in allen bayerischen Bistümern die Neuwahlen der Pfarrgemeinderäte statt. In den rund 270 Pfarrgemeinden im Bistum Eichstätt werden dann rund 3600 Kandidaten neu gewählt. Im Bistum Eichstätt sind 360.000 Katholiken zur Wahl aufgerufen. In der Geschäftsstelle des Diözesanrates, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beauftragt ist, sind die Vorbereitungen bereits seit Wochen angelaufen. Auf sieben regionalen Treffen informierte Diözesanratsgeschäftsführer Richard Ulrich die Vorstände der Pfarrgemeinderäte über das Wahlverfahren und die Möglichkeiten der Kandidatengewinnung. Daran nahmen über 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Pfarrgemeinden des Bistums teil.

Bis zum 19. Februar besteht nun für die Mitglieder der Pfarrgemeinden, für Gruppierungen und Verbände, die Möglichkeit, Kandidaten vorzuschlagen. Bis zum 10. März sollen dann die Kandidaten in Pfarrversammlungen, im Pfarrbrief, in der örtlichen Zeitung und durch Aushang vorgestellt werden.

Wahltag ist am Sonntag, 12. März 2006, wobei in vielen Pfarrgemeinden auch schon am Samstag in Verbindung mit einer Vorabendmesse gewählt werden kann. Ulrich freut sich besonders, dass bei dieser Wahl über 90 Prozent der Pfarrgemeinden Wahlbenachrichtigungskarten verwenden. Damit wird jeder Wahlberechtigte persönlich zur Wahl eingeladen, was nach seinen Erwartungen die Wahlbeteiligung enorm steigern wird.

Zum erstenmal wird es bei dieser Wahl möglich sein, weite Teile der Wahlorganisation mit Hilfe des Internets durchzuführen. Die örtlichen Wahlausschüsse sind angehalten, die Kandidatenlisten und Wahlergebnisse in einem speziell geschaffenen Internetprogramm zu erfassen. Dadurch wird es dann möglich sein, bereits am Wahlabend die Wahlergebnisse der Pfarreien sofort über die Internetseiten des Bistums Eichstätt (www.bistum-eichstaett.de) abzurufen.

Der Pfarrgemeinderat ist das durch bischöfliches Recht anerkannte Gremium, in dem Amtsträger und Laien zusammenarbeiten. Dadurch ist die Möglichkeit zu gemeinsamer Willensbildung und Entscheidungsfindung gegeben. In einer demokratischen Wahl überträgt die Pfarrgemeinde den Mitgliedern des Pfarrgemeinderats das Mandat, Verantwortung für die Pfarrei zu übernehmen. Er ist das Gremium, in dem die vielfältigen Dienste in Liturgie, Verkündigung und Diakonie zusammenlaufen und nach den Herausforderungen und Aufgaben in Gesellschaft und Politik gefragt wird.

 

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