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05.04.2012

Vollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung

Unfall, schwere Krankheit, geistige, seelische oder körperliche Behinderungen können jeden Menschen treffen.

Eichstätt. (mhd) - Unfall, schwere Krankheit, geistige, seelische oder körperliche Behinderungen können jeden Menschen treffen. In solchen Situationen sollen Familienangehörige, Ehegatten, Geschwister, Kinder oder Lebenspartner einspringen und wichtige Fragen entscheiden. Eine Vollmacht, eine Betreuungs- oder eine Patientenverfügung versetzen die bevollmächtigte Person in die Lage, dem Willen des zu Vertretenden Geltung zu verschaffen und nach seinen Wünschen zu handeln. An diesem Abend des Ambulanten Hospiz- und Palliativberatungsdienstes der Malteser wird über die rechtliche Lage und die Möglichkeiten Vollmachten und Verfügungen auszustellen informiert.

Die Veranstaltung wird von dem Rechtsanwalt Maximilian Häring geleitet und findet am 19. April um 19.00 Uhr in den Räumlichkeiten der Malteser im Heilig-Geist-Spital, Bahnhofsplatz 3, in Eichstätt statt. Um telefonische Anmeldung unter Tel.: 08421/9807-15 bis 16. April wird gebeten.

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