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06.02.2003

Verordnung zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch für das Bistum Eichstätt erlassen - Ansprechpartner ernannt

Eichstätt. (pde) – Die Diözese Eichstätt hat die „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche“, die von der Deutschen Bischofskonferenz beschlossen worden sind, in diözesanes Recht umgesetzt. Die entsprechende Diözesanverordnung wurde im „Pastoralblatt des Bistums Eichstätt“ veröffentlicht. Bischof Dr. Walter Mixa ernannte zum Bischöflichen Beauftragten für die Prüfung von Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und damit zum Ansprechpartner Dr. Werner Merkle, Facharzt für Psychiatrie, Innere Medizin und Psychotherapie, Westenstraße 27, 85072 Eichstätt, Tel. (08421) 97070. Die Diözesanverordnung erklärt dazu: „Alle Personen, die von einem Fall sexuellen Missbrauchs Minderjähriger durch Geistliche oder kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kenntnis erhalten, und sei es auch nur verdachtsweise, sollen sich direkt an den Beauftragten wenden und ihm den Fall bzw. den entsprechenden Verdacht mündlich oder schriftlich vortragen.“

Die Leitlinien, die von den Bischöfen auf ihrer Herbstvollversammlung im September verabschiedet wurden, sollen in den deutschen Diözesen ein einheitliches Vorgehen bei sexuellem Missbrauch gewährleisten.

 

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