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17.06.2008

Stellungnahme des Vorsitzenden des Stiftungsrates der Stiftung Katholische Universität Eichstätt, Bischof Gregor Maria Hanke OSB, zu dem an der Verwaltung der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt eingeleiteten Prüfverfahren.

Die Stiftung Katholische Universität Eichstätt ist gem. Art. 23 der Stiftungsverfassung in Verbindung mit Art. 75 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes aufsichtsbehördlich berechtigt und verpflichtet, die Geschäfts- und Kassenführung der Universität, die derzeitig über einen Jahreshaushalt in Höhe von rund 47 Millionen Euro verfügt, einer Prüfung zu unterziehen. Deshalb wurde jetzt eine renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, die Geschäfts- und Kassenführung einschließlich der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie die damit zusammenhängenden internen Prozesse und Abläufe auf ihre Ordnungsgemäßheit hin zu prüfen.

Der Kanzler ist gem. Art. 19 des Bayerischen Hochschulgesetzes für den Bereich der Wirtschafts- und Personalverwaltung verantwortlich. Es liegen konkrete Anhaltspunkte für eine nicht durchgängig sach- und fachgerechte Amts-, Haushalts- und Wirtschaftsführung vor. Im Interesse der von der Prüfung Betroffenen kann und will die Stiftung derzeit öffentlich keine weiteren Erklärungen abgeben. Dies gebietet schon die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht. Dem seit gestern beurlaubten Kanzler der Universität liegt ihn betreffend eine ausführlichere Begründung vor.

Die Untersuchungen haben soeben erst begonnen und es ist bereits jetzt ein erheblicher Umfang absehbar. Die Ergebnisse dieser neutralen Prüfung sollen dazu beitragen, dass der neuen Hochschulleitung, den Hochschulgremien und dem Träger alle erforderlichen Informationen für den künftigen gemeinsamen Reformprozess an der Universität Eichstätt-Ingolstadt als Gestaltungsgrundlage vorliegen. Die Stiftung geht davon aus, dass diese verschiedenen Maßnahmen dazu beitragen werden, dass die universitäre Selbstverwaltung gestärkt aus dem Prozess hervorgeht. Sie bedauert ausdrücklich, dass es gerade in der jüngsten Vergangenheit gegenüber den an der Hochschule tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern offensichtlich an der notwendigen und erforderlichen Transparenz der hochschulinternen Abläufe und Fakten gefehlt hat. Die Stiftung ist in der Pflicht, insbesondere für die einzelnen Fakultäten der Universität zeitgemäße und personenunabhängige Verwaltungs- und Finanzstrukturen sicherzustellen. Die umfassende Prüfung durch eine erfahrene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wird dazu beitragen, die personellen, finanziellen wie verfahrensmäßigen Bedingungen für die Arbeit der Hochschule transparenter und profilstärkend zu gestalten und auf eine nachhaltig verlässliche Basis zu stellen.

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