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17.03.2008

Päpstliche Ehrung für Dompropst Limbacher und Domdekan Schimmöller

Bei der Chrisammesse 2008 (von links nach rechts): Generalvikar Dompropst Johann Limbacher, Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB, Domdekan Klaus Schimmöller

Bei der Chrisammesse 2008 (von links nach rechts): Generalvikar Dompropst Johann Limbacher, Bischof Dr. Gregor Maria Hanke OSB, Domdekan Klaus Schimmöller

Eichstätt. (pde) - Generalvikar Dompropst Johann Limbacher und Domdekan Klaus Schimmöller, Eichstätt, sind von Papst Benedikt XVI. mit dem Titel eines Päpstlichen Ehrenprälaten ausgezeichnet worden. Die Verleihung des Ehrentitels an die beiden Dignitäre des Eichstätter Domkapitels gab Bischof Gregor Maria Hanke OSB beim Priestertag vor der Chrisammesse am Montag in der Karwoche bekannt. Der Titel „Ehrenprälat Seiner Heiligkeit“ wird vom Papst für besondere Verdienste um die Kirche verliehen.

Johann Limbacher, geboren 1940 in Treuchtlingen, ist seit 1989 Generalvikar der Diözese Eichstätt. Nach seiner Priesterweihe 1965 und verschiedenen Einsätzen als Kaplan war er fast zehn Jahre lang Diözesanjugendpfarrer. 1981 übernahm er die Leitung der Pfarrei Zu Unserer Lieben Frau in Neumarkt. Noch als Stadtpfarrer in Neumarkt wurde Limbacher 1988 zum Domkapitular ernannt. Für drei Bischöfe war Johann Limbacher Generalvikar: ab 1989 für Bischof Karl Braun, ab 1996 für Bischof Walter Mixa und seit 2006 für Bischof Gregor Maria Hanke. 1997 wurde Johann Limbacher nach Anhörung des Domkapitels von Bischof Mixa zum Dompropst ernannt.

Domdekan Klaus Schimmöller wurde 1941 in Rosenheim geboren und 1967 in Eichstätt zum Priester geweiht. Nach Kaplansjahren und einem weiterführenden Studium kam er 1972 als Domvikar an das Schulreferat der Diözese Eichstätt. 1983 wurde er zum Domkapitular gewählt und übernahm die Leitung der Hauptabteilung Schulen und Hochschulen im Bischöflichen Ordinariat. Seit 1985 leitet er auch die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit. Am Bischöflichen Gericht, dem Offizialat, arbeitet er als Diözesanrichter mit. 2004 wählte ihn das Domkapitel zum Domdekan.

 

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