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17.10.2008

Nicht „etwas“ vermitteln, sondern sich selbst im Namen Jesu - Missio Canonica für sechs Gemeindereferentinnen und Religionslehrerinnen

Missio Canonica

Nach ihrer zweiten Dienstprüfung wurden in den Dienst der Diözese Eichstätt gesendet: (von links nach rechts): Yvonne Beer (Schwanstetten, Religionslehrerin in Schwabach und Roßtal), Angelika Dilling (Pappenheim, Religionslehrerin in Gnotzheim und Heidenheim, Krankenhausseelsorge Treuchtlingen), Juliane Gerl (Gemeindereferentin in Hilpoltstein, Jahrsdorf und Zell), Agnes Meyer (Gemeindereferentin in Ingolstadt-St. Canisius), Christine Roth (Gemeindereferentin in Gerolfing, Mühlhausen und Pettenhofen), Christiane Vogl (Gemeindereferentin in Wolframs-Eschenbach).

Eichstätt. (pde) – Vier Gemeindereferentinnen und zwei Religionslehrerinnen sandte Domdekan Klaus Schimmöller am Freitagabend, 17. Oktober, in den Dienst des Bistums Eichstätt. Während eines feierlichen Gottesdienstes im Eichstätter Dom überreichte er ihnen im Auftrag des Bischofs die Urkunden zur Verleihung der „Missio Canonica“, der kirchlichen Beauftragung zur Erteilung des Religionsunterrichtes.

In seiner Ansprache verglich der Eichstätter Domdekan den pastoralen Dienst mit dem „Geheimnis der Aussaat“. So wie sich das Weizenkorn in der Erde hingeben müsse, damit reiche Frucht wachsen könne, wachse die Zukunft der Kirche an der Hingabe und am Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese dürften jedoch nicht „etwas“ vermitteln, sondern „sich selbst im Namen Jesu“. Mit dem persönlichen Zeugnis wachse die Glaubwürdigkeit des Dienstes. Schimmöller, der als Hauptabteilung für Schulen und Hochschulen im Bischöflichen Ordinariat Eichstätt auch „Dienstherr“ aller Gemeindereferenten und kirchlichen Religionslehrer ist, betonte jedoch die hierfür nötige „engagierte Gelassenheit“. Man müsse zwar mit allem Engagement aussäen, aber mit Geduld und Gelassenheit auf die Ernte warten können. Der Ernteerfolg selbst sei jedoch „nicht Teil der Berufsbeschreibung im pastoralen Dienst“.

Die „Missio Canonica“ ist die offizielle Beauftragung zur Erteilung des Religionsunterrichtes durch den Bischof. Voraussetzung für den Dienst als Gemeindereferent oder Religionslehrer im Kirchendienst ist in der Regel ein abgeschlossenes religionspädagogisches Studium, sowie der Abschluss einer zweijährigen Seminarzeit mit der zweiten Dienstprüfung.

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