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19.11.2013

Neue Caritas-Satzung diskutiert: Vertreterversammlung im Hilpoltstein

Eichstätt/Hilpoltstein. (pde) – Die Diskussion über eine neue Satzung hat im Mittelpunkt der diesjährigen Vertreterversammlung des Caritasverbandes für die Diözese Eichstätt gestanden. Rund 65 Vertreter nahmen an dieser Versammlung teil, die das Hauptorgan des Diözesan-Caritasverbandes darstellt. Unter der Leitung des Vorsitzenden Domkapitular Josef Blomenhofer erörterten sie alle einzelnen Paragraphen einer geplanten neuen Satzung, die den Verband zukunftsfähig machen soll. Eine Arbeitsgruppe will Anfang kommenden Jahres den letzten „Feinschliff“ vornehmen, damit die Vertreter anschließend in einer außerordentlichen Versammlung die neue Satzung verabschieden können. Eine Abstimmung bei der Versammlung in Hilpoltstein wollte die Mehrheit der Anwesenden noch nicht.

Blomenhofer machte zu Beginn der Diskussion darauf aufmerksam, dass die derzeitige Satzung „in die Jahre gekommen ist“. Sie sei zuletzt im Jahr 1989 neu gefasst – und anschließend nur einmal im Jahr 1998 geringfügig geändert worden. Er nannte mehrere Gründe, weshalb die Satzung an heutige Gegebenheiten und Entwicklungen angepasst werden müsse. Als Hauptgrund führte er an, dass der Verband inzwischen so groß sei, dass ein überwiegend ehrenamtlicher Vorstand, der alle sechs bis acht Wochen zusammenkommt, Entscheidungen nicht mehr zügig genug treffen könne. Daher sieht der neue Satzungsentwurf vor, dass es in Zukunft nur noch einen zweiköpfigen hauptamtlichen Vorstand gibt. Dieser solle von einem neuen verschlankten Caritasrat kontrolliert werden. Zudem ist eine ebenfalls kleinere Vertreterversammlung vorgesehen, die sich künftig auch zumindest einmal im Jahr – und nicht wie im Moment alle zwei Jahre – trifft. Blomenhofer wies auch darauf hin, dass Bischof Gregor Maria Hanke dem Caritasverband eine Vorgabe gemacht habe, eine neue Satzung zu erarbeiten. Daher hatte eine interne Arbeitsgruppe, bestehend aus Mitgliedern des derzeitigen Vorstandes und der Caritas-Zentrale, den neuen Satzungsentwurf in 15 Zusammenkünften entwickelt.

In der Diskussion zeigte sich, dass mehrere Vertreter vor allem eine höhere Beteiligung von Mitgliedern aus den Dekanaten in der künftigen Vertreterversammlung für wichtig hielten, als sie der neue Satzungsentwurf vorsieht. Umstritten war auch die zukünftige kirchenrechtliche Stellung des Vereins: Die meisten plädierten für einen sogenannten privaten Verein von Gläubigen im Sinne des Kirchenrechtes und gegen den Vorschlag, dem Caritasverband die Rechtsform eines öffentlich kanonischen Vereins zu geben. Zudem wurden Detailwünsche eingebracht: zum Beispiel, dass in Zukunft auch der oder die Vorsitzende des Sachausschusses Gemeindecaritas im Diözesanrat einen Sitz in der Caritas-Vertreterversammlung haben solle. Mit solchen Wünschen wird sich nun eine nochmals neu gebildete größere Arbeitsgruppe der Vertreterversammlung auseinandersetzen.

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