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07.10.2019

Mehr Fördermittel: Caritas-Insolvenzberatung im Aufwind

Eichstätt. (pde) – Wohlfahrtsverbände wie die Caritas hatten es lange gefordert: mehr Geld für Verbraucherinsolvenzverfahren und eine Übertragung der Zuständigkeiten für die Fördermittel für Schuldner- sowie Insolvenzberatung in eine Hand bei den Kommunen. „Wir sind sehr froh, dass beides dieses Jahr geklappt hat und unserer Arbeit zum Wohl überschuldeter Menschen nun einen wichtigen Schub nach vorne gibt“, erklärt Hans Wiesner, Sprecher der fünf Caritas-Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen im Bistum Eichstätt. Wiesner zufolge konnten diese Einrichtungen ihre Arbeitsstellen für Privatinsolvenzfälle von neun auf zwölf erweitern. „Die Wartezeiten auf einen Beratungstermin für die Betroffenen wurden von zwei bis drei Wochen auf jetzt maximal ein bis zwei verringert. Auch die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Vertretern aus den Kommunen war für den Ausbau besonders wichtig“, freut sich der Caritasberater.

Zum Jahresbeginn hatte der Freistaat die Fördermittel für ganz Bayern von vier auf acht Millionen Euro verdoppelt. Dadurch stehen laut Wiesner beispielsweise den Caritas- und Diakonie-Beratungsstellen im Landkreis Eichstätt dieses Jahr insgesamt rund 80.000 Euro für ihre Arbeit zur Verfügung, „wesentlich mehr als zuvor“. Bei der Caritas-Kreisstelle Eichstätt wurde so nun zum 1. Oktober eine neue Teilzeitstelle für die Beratung eingerichtet. Auch in Weißenburg gibt es seit kurzem eine zusätzliche Teilzeitstelle, bei der Caritas in Neumarkt sogar eine neue Vollzeitstelle.

Anfang des Jahres hatte der Freistaat auch die Förderung der Insolvenzförderung an die Kommunen delegiert. Dies war laut Wiesner ein notwendiger Schritt in die richtige Richtung: „Denn die Übergänge von Schuldner- und Insolvenzberatung sind nur schwer zu trennen. Jetzt können die Synergieeffekte beider Beratungsangebote für den Hilfesuchenden besser genützt werden.“ Bisher habe es eine etwas wirklichkeitsfremde Grauzone zwischen den beiden Beratungsarten gegeben. „So mussten wir unsere Arbeit immer etwas künstlich entweder als Schuldnerberatung der Kommune oder als Insolvenzberatung dem Freistaat zuordnen.“ Nachteil für den überschuldeten Klienten war vor allem, dass die Förderung der Insolvenzberatung nur bis zur Ausstellung einer Bescheinigung über das Scheitern eines Vergleichs finanziert wurde – nicht mehr aber die Beratung im anschließenden Verfahren bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung. „Dieser letzte Beratungsprozess war bisher deshalb nur mit Einschränkungen – zum Beispiel über Caritasmittel – möglich. Jetzt wird er Gott sei Dank bis zum Ende öffentlich finanziert. Der Klient hat somit mehr Ansprüche und Sicherheit für die Beratung und Begleitung“, erklärt Wiesner.

Er freut sich, dass genau 20 Jahre nach Einführung des Privatinsolvenzverfahrens in Deutschland „endlich ein weiterer Meilenstein für überschuldete Menschen gesetzt wurde“. Bis Ende 2018 sind nach eigenen Informationen in den Caritasstellen in Eichstätt, Ingolstadt, Neumarkt, Roth/Schwabach und Weißenburg rund 3.100 Insolvenzberatungen geleistet worden: „Mit rund 90 Prozent wurden fast alle davon auch zu einem erfolgreichen Verfahrensabschluss geführt. Ich erinnere mich für die Zeit meiner eigenen Beratung in den 20 Jahren nur an fünf Fälle, bei denen das nicht geklappt hat“, so der Caritas-Schuldner- und Insolvenzberater.

Wiesner hofft nun noch darauf, dass bald die Insolvenzverfahren der Mitgliedsländer der Europäischen Union vereinheitlicht werden. Verhandlungen zu einer entsprechenden Richtlinie seien im Gange. „Die Umsetzung der Richtlinie würde dann in Deutschland dazu führen, dass der Zeitraum zwischen Eröffnung des Verfahrens und Erteilung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre reduziert werden müsste. Im Moment liegt dieser für viele unserer Klienten bei fünf oder sechs Jahren, was für sie eine lange persönliche Belastung bedeutet.“ Zudem wünscht sich der Caritasberater, dass mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, um stärker Präventionsarbeit leisten zu können, zum Beispiel in Schulen. Das ist bisher kaum möglich.“ Denn nur dann könnten mehr Schicksale überschuldeter Menschen von vornherein verhindert werden.

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