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10.01.2023
Kirchenrechtliche Voruntersuchung gegen Geistlichen
Eichstätt. (pde) – Gegen einen Geistlichen aus dem Landkreis Ansbach wurde eine kirchenrechtliche Voruntersuchung aufgenommen. Das Bistum Eichstätt erfuhr Ende Dezember 2022 durch die externen Ansprechpersonen von mutmaßlichen Vorfällen. Gemäß den Vorgaben wurden die eingegangenen Informationen und Dokumente an die Staatsanwaltschaft weitergegeben. Außerdem wurde der Geistliche sofort von seinem Dienst freigestellt. Endgültige Maßnahmen werden erst nach dem Abschluss des Verfahrens verhängt, so lange gilt die Unschuldsvermutung. Die Gremien der betroffenen Gemeinden wurden informiert.
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