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01.03.2006

Kaum noch Mütterkuren - Caritas kritisiert Ablehnungspraxis der Krankenkassen

Eichstätt. (pde) – Der Caritasverband für die Diözese Eichstätt kritisiert die zunehmende Ablehnung von Anträgen für Mutter-Kind- und Mütterkuren. Nach Angaben der zuständigen Fachfrau Dorothea Göbl ist die Anzahl der von der Caritas vermittelten Kuren für betroffene Frauen im Bistum drastisch und kontinuierlich gesunken: von 603 im Jahr 2001 auf nur noch 159 in 2005. „Von gestellten Anträgen wurden im vergangenen Jahr 54 Prozent von den Krankenkassen abgelehnt. In 2002 lag diese Quote noch bei 33 Prozent“, schildert Göbl die Tendenz. Etwa 70 Prozent der Frauen mit abgelehnten Anträgen in 2005 seien in Widerspruch gegangen, knapp die Hälfte mit Erfolg.

Die Erfahrungen im Bistum Eichstätt decken sich mit jenen, die das Müttergenesungswerk bundesweit gemacht hat. Die im Jahr 2002 erhoffte Verbesserung durch die gesetzliche Verpflichtung der Krankenkassen, Kuren voll zu finanzieren, sei im Gegenteil in eine erhebliche Verschlechterung umgeschlagen. „Statt der im Gesetz erwarteten Mehrausgaben von fünf Millionen Euro für die Gesetzliche Krankenversicherung wurden in drei Jahren insgesamt weit über 100 Millionen Euro in diesem Gesundheitsangebot durch die Krankenkassen eingespart“, teilt das Müttergenesungswerk mit. Es kritisiert, „dass durch die restriktive und rechtlich oft unseriöse Bewilligungspraxis der Krankenkassen kranken Frauen ein kraft- und zeitraubendes Antragsverfahren aufgebürdet wird“.

Gabriele Beier, die bei der Caritas-Kreisstelle Ingolstadt Kurberatungen durchführt, hat zudem den Eindruck gewonnen, „dass schon die Empfehlungen von Kurmaßnahmen als mögliche Therapien durch die Ärzte stark zurückgehen“. Sie sieht dies auch als eine Folge der erschwerten Bewilligungsverfahren und geringen Erfolgsaussichten, „denn gesünder als früher sind die betroffenen Mütter heute sicher nicht“. Beier und Göbl bitten daher auch Ärzte darum, Frauen auf die Beratungsangebote der Caritas aufmerksam zu machen, wenn eine Kur nötig ist.

Dorothea Göbl fordert die Politiker auf, die Umsetzung der Ziele des im Jahr 2002 beschlossenen Gesetzes „Verbesserung von Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter“ kritisch zu prüfen. Der Deutsche Bundestag will sich mit einem entsprechenden Bericht in Kürze befassen. Denn, so Göbl, „angesichts der aktuellen Familiendiskussion für bessere Rahmenbedingungen für Familien sind Mutter-Kind- und Mütterkuren als Angebot für Frauen, die durch die Familienbelastung erkrankt sind, unverzichtbar“.

 

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