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01.03.2010

KAB und Arbeitnehmerpastoral offensiv für Sonntagsschutz - Diözesanweite Aktionen zum Internationalen Tag des freien Sonntags

Ingolstadt, 01.03.2010. (kab) - Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und Arbeitnehmerpastoral (ANP) im Bistum Eichstätt setzen sich im Rahmen einer bundesweiten Aktionswoche für den Schutz des freien Sonntags ein. Dazu erinnern sie am 03. März, dem Internationalen Tag des freien Sonntags, in Ingolstadt, Neumarkt und Nürnberg mit Infoständen, historischen Anspielen und Aktionen an die Verkündigung des arbeitsfreien Sonntags durch Kaiser Konstantin am 03. März des Jahres 321.

In Ingolstadt beginnt die Aktion um 11:00 Uhr am Paradeplatz, in Neumarkt um 12:00 Uhr am Marktplatz, in Nürnberg werden die Fraktionsvorsitzenden des Stadtrats zu von der örtlichen „Allianz für den freien Sonntag“ zu einem Gespräch gebeten und in Nürnberg-Eibach trifft man sich um 19:00 Uhr im Pfarrheim zum Thema „Sonntagssschutz“.

Gegen die am 25. Februar 2010 beschlossene Verordnung der Stadt Eichstätt, die für Eichstätt in 2010 vier „Verkaufsoffene Sonntage“ freigeben will, haben KAB und ANP mittlerweile Beschwerde bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes und der Regierung von Oberbayern eingelegt. Der Eichstätter Stadtrat hatte sich dabei über das Votum der örtlichen Kirchen und Gewerkschaften zur Reduzierung der „Verkaufsoffenen Sonntage“ hinweg gesetzt. Ihre Beschwerde begründen KAB und ANP vor allem damit, dass nur zwei der vier geplanten Sonntage, nämlich Oster- und Kirchweihmarkt, dazu geeignet seien, einen erheblichen Besucherstrom auswärtiger Besucher auszulösen. Die Walburgi-Dult und vor allem der Eichstätter Adventsmarkt seien dagegen nur von örtlicher Bedeutung. Wörtlich heißt es in dem Schreiben an die Behörden: „Insbesondere finden parallel zum Eichstätter Adventsmarkt am 28.11.2010 zahlreiche andere Adventsmärkte statt, bzw. werden diese ebenfalls eröffnet, so dass sich sicherlich nur wenige auswärtige Besucher auf den Weg nach Eichstätt machen werden, vor allem auch deshalb, weil der Eichstätter Adventsmarkt im Vergleich mit anderen regionalen Adventsmärkten (Neuburg, Ingolstadt, Weißenburg)  eher klein ist. Auch die Walburgi-Dult hat in den letzten Jahren keine regionale oder überregionale Bedeutung erhalten. Sie wird zum überwiegendsten Teil nur von Einheimischen besucht. Damit ist entsprechend der Rechtsverordnung nach § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung von 2004 die Festsetzung des 2. Mai uns des 28. November als verkaufsoffene Sonntage in Eichstätt  rechtswidrig.

KAB und ANP fühlen sich in ihrem Einsatz für den Erhalt des freien Sonntags vor allem auch durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 01.12.2009 bestätigt. Danach müssen Sonntagsöffnungen im Einzelhandel im öffentlichen Interesse stehen. Dieses muss umso bedeutsamer sein, je umfangreicher die Verkaufsveranstaltungen sind. Ein bloßes „Shopping- Interesse“ von Kunden oder ein wirtschaftliches Interesse von Händlern rechtfertigen dagegen laut Bundesverfassungsgericht keine verkaufsoffenen Sonntage. Der größte Teil der sonntäglichen Shoppingevents – in Berlin ebenso wie in anderen Bundesländern – ist aber nach Beobachtung von KAB und ANP ganz offen kommerziell motiviert und muss daher neu in Frage gestellt werden.

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