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18.02.2010

KAB: Mängel in Verordnung zu verkaufsoffenen Sonntagen in Eichstätt - Anhörung der Kirchen und Gewerkschaften erst nach KAB-Intervention

Ingolstadt/Eichstätt. (kab) - Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) im Bistum Eichstätt, der KAB-Kreisverband Eichstätt sowie die Arbeitnehmerpastoral (ANP) im Bistum Eichstätt haben erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der von der Stadt Eichstätt geplanten Verordnung zu den sogenannten „Verkaufsoffenen Sonntagen“ über die der Eichstätter Stadtrat am 25. Februar beschließen will.

KAB und ANP sind vor allem der Auffassung, dass nur die geplanten Oster- und Kirchweihmärkte das notwendige Kriterium erfüllen, einen erheblichen Besucherstrom auswärtiger Besucher auszulösen. Für die Walburgi-Dult und den geplanten Adventsmarkt gelte dies sicherlich nicht. Damit wären nicht vier, sondern nur zwei verkaufsoffene Sonntage möglich. Vor allem muss nach Auffassung der KAB die Ladenöffnung auf die Ladengeschäfte der Innenstadt beschränkt werden, da die entsprechende Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung ausdrücklich verlangt, dass zwischen der eigentlichen Veranstaltung und den offen gehaltenen Verkaufsstellen ein örtlicher Zusammenhang bestehen muss. Außen liegende Einkaufszentren sollen ausdrücklich nicht mit eingeschlossen werden.

Derzeit hört die Stadt Eichstätt unter anderem die örtlichen Kirchen und Gewerkschaften zu der geplanten Verordnung an. Dies allerdings wohl nicht aus eigenem Antrieb, obwohl die Stadt durch Rechtsverordnung dazu verpflichtet ist. Erst ein KAB-Brief per Email an Oberbürgermeister Arnulf Neumeyer vom 11. Februar 2010 habe die Stadt dazu veranlasst, erklärt die KAB. Am 15. Februar hat die Stadt Eichstätt dann das Anhörungsschreiben versandt. KAB und ANP kritisieren allerdings, dass die Stadt Eichstätt dabei eine Frist zur Rückäußerung bis zum 22. Februar gesetzt hat, was gerade über die Faschingstage hinweg viel zu kurz sei und eben nicht rechtzeitig, wie in der einschlägigen Rechtsverordnung bestimmt.

KAB und ANP appellieren an Oberbürgermeister Arnulf Neumeyer und den Eichstätter Stadtrat, den vorgetragenen Argumenten Gewicht zu geben. So sprechen sich KAB und ANP grundsätzlich gegen sogenannte „Verkaufsoffene Sonntage“ aus. Der Sonntag habe nicht nur für die Kirchen eine ganz besondere und grundsätzliche Bedeutung als Tag des Gottesdienstes; der Sonntag sei auch in besonderer Weise vom Grundgesetz geschützt und eines der wichtigsten gesellschaftlichen Kulturgüter. Der Sonntag ermögliche gesellschaftlich gemeinsam nutzbare Zeit für Kultur, Ehrenamt und vor allem für Familien. Der Sonntag rücke auch die Werte ins rechte Licht. Niemand müsse immer und überall kaufen müssen, wenn ihm gerade danach gelüstet. Der Sonntag schütze den Menschen davor, falschen Werten nachzulaufen. Er biete Gelegenheit zur Besinnung auf das, was zählt. Der Sonntag sei vor allem eben auch Familientag. In Zeiten zunehmender Arbeitsbelastung und flexibler Arbeitszeiten gewinne der Sonntag als gemeinsam begangener Tag aller Familienmitglieder an Bedeutung. Diese Möglichkeiten sollten auch den Angestellten im Einzelhandel zu Gute kommen, die bei einer Öffnung der Läden am Sonntag arbeiten müssten.

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