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21.06.2005

KAB hilft Eltern beim Kindergeld-Widerspruch - Diözesanvorsitzende Spille: Rückwirkende Ansprüche jetzt geltend machen

Ingolstadt/Neumarkt, 21.06.2005

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Diözesanverband Eichstätt e.V. unterstützt Familien, um Kindergeldnachzahlungen durchzusetzen. „Eltern, deren Kinder in der Ausbildung sind, und die kein Kindergeld in den vergangenen Jahren mehr erhalten haben, sollten Widerspruch einlegen“, erklärte Jutta Spille, Diözesanvorsitzende der KAB im Hinblick auf das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Eltern volljähriger Kinder, denen aufgrund der Höhe ihrer Ausbildungsvergütung bislang die Zahlung von Kindergeld verwehrt wurde, können mit zum Teil erheblichen Nachzahlungen rechnen. In seinem am 13. Mai veröffentlichten Beschluss (Az: 2BvR 167/02) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass zukünftig bei der Berechnung des Kindereinkommens für das Kindergeld die Sozialversicherungsabgaben in Abzug gebracht werden müssen. „Nach dem Richterspruch können jedoch auch Eltern für bis zu vier Jahre rückwirkend Ansprüche geltend machen, wenn die Eltern einen Antrag bislang nicht gestellt haben, weil sie wegen der Einkünfte davon ausgehen mussten, dass ihnen kein Kindergeld zustehe“, betont KAB-Rechtsberater Josef Glatt. Bei allen noch nicht entschiedenen Anträgen werden von den Kindern gezahlte Sozialversicherungsbeiträge automatisch berücksichtigt.

Grundsätzlich haben Anspruch auf Kindergeld Eltern, deren Kinder eine Ausbildung absolvieren und die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben. Aktuell darf das Jahreseinkommen der Kinder abzüglich der Werbungskosten und der Sozialversicherungsbeiträge nicht über 7.680 Euro liegen.

Die KAB empfiehlt daher, die Ansprüche bei den jeweils zuständigen Familienkassen geltend zu machen. Hierzu ist ein entsprechender Musterbrief erhältlich, der im Diözesansekretariat (Tel 0841/309107), den KAB-Regionalsekretariaten und auch im Internet unter www.kab.de als Download zur Verfügung steht.

 

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