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04.03.2005

Hoffnungen und Unsicherheiten beim Zuwanderungsgesetz - Caritas ist besorgt über Verschärfungen

Eichstätt. (pde) – Hoffnungen und Unsicherheiten kennzeichnen die Erwartungen und Erfahrungen der Caritasstellen für Asyl- und Flüchtlingsberatung im Bistum Eichstätt bezüglich des neuen Zuwanderungsgesetzes. „Wir haben die Hoffnung, dass jetzt eine von Steinigung bedrohte Frau aus Nigeria oder ein durch bewaffnete Rebellen im Sudan bedrohter Mann nicht mehr abgeschoben werden und die Kriterien-Messlatte nicht so hoch gelegt wird, dass dies dann doch geschieht“, nennt die zuständige Beraterin in Eichstätt und Ingolstadt, Angelika Zehndbauer, Beispiele, an die sie und ihre Kollegen in Herrieden, Neumarkt und Weißenburg Hoffnungen knüpfen. Denn schließlich sollen nach dem seit Anfang dieses Jahres bestehenden Gesetz auch nichtstaatliche und geschlechtsspezifische Verfolgung als Abschiebungshindernisse anerkannt werden. Die internationale Flüchtlingsorganisation UNHCR fordert das bereits seit langem gemäß der Genfer Konvention. Mit solchen Fällen haben die Caritasberaterinnen und –berater im Bistum laut Zehndbauer aber noch keine konkreten Erfahrungen gemacht. Selbst die mit ihnen zusammenarbeitenden Rechtsanwälte müssen abwarten, wie die zuständigen Gerichte damit umgehen werden.

Grundsätzlich ist „bisher allerdings unser einstimmiger Eindruck, dass bei den Behörden selbst eine gewisse Unsicherheit und oft eine Art `learning by doing` dabei vorherrscht, wie sie jetzt bei Fragen des Aufenthaltes von Menschen aus anderen Ländern eine Entscheidung fällen sollen und dass diese im Zweifelsfall eher zum Nachteil der Betroffenen gefällt wird“, so Angelika Zehndbauer, die auch Sprecherin des Caritas-Arbeitskreises Asyl- und Flüchtlingsberatung ist. „Denn oftmals werden bestimmte Anträge pauschal ohne ausführliche Begründung abgelehnt.“

Ferner werde derzeit mit den Menschen, die sich der Caritas anvertrauen, in verschiedenen Gegenden teilweise noch unterschiedlich umgegangen. „Während abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak oder Afghanistan in Ingolstadt bisher immer noch Grenzübertrittsbescheinigungen für die freiwillige Ausreise in einer bestimmten Frist erhalten, bekommen sie in Eichstätt Duldung.“ In beiden Fällen werde die Abschiebung zwar vorübergehend ausgesetzt. „Doch die Duldung ist insofern vorteilhafter, da sie nach 18 Monaten in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden kann, sofern der Betroffene einen unbefristeten Arbeitsplatz und eine Wohnung hat sowie eine Abschiebemöglichkeit in den nächsten Jahren aller Wahrscheinlichkeit nicht besteht“, erläutert die Caritasberaterin.

Unabhängig vom neuen Zuwanderungsgesetz zeigen sich die Caritasberater über einige Entwicklungen in letzter Zeit besorgt. So würden - anders als bisher - abgelehnte Asylbewerber, die ihre Identität und Herkunft nicht mit Heimaturkunden belegen können, nur eine Duldung ohne Arbeitserlaubnis erhalten, außerdem gelte für sie grundsätzlich die so genannte Residenzpflicht: Sie dürfen ohne Genehmigung den Landkreis nicht verlassen, der ihnen von den deutschen Behörden zugewiesen wurde. „Das macht natürlich diese Betroffenen mürbe und verdammt sie geradezu zu einer Perspektivlosigkeit. Dabei haben zum Beispiel Iraker derzeit wirklich massive Probleme, einheimische Dokumente zu bekommen“, schildert Angelika Zehndbauer das Dilemma.

Darüber hinaus seien einige Vorgänge verschärft worden. Nach Beobachtung der Caritasberaterinnen und –berater haben beispielsweise polizeiliche Personenkontrollen im Umfeld von Asylunterkünften ohne für sie ersichtlichen Grund zugenommen. Auch eine strengere Vorgabe für Essenspakete für dortige Bewohner seitens der Regierung von Oberbayern an die Unterkunftsverwalter stimmt sie besorgt. Grundsätzlich stellen die Berater fest, dass es schwieriger werde, gesetzliche Ansprüche außergerichtlich einzufordern, da es immer wieder Sachbearbeiter gebe, die nach persönlichem Ermessen entscheiden. „Vor kurzem wurde mir zum Beispiel gesagt, ein Betroffener bekomme keinen Kleidungsgutschein, da er ja schon bei der Caritas einen Wintermantel bekommen hat. Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz steht ihm aber unabhängig davon, wie die Caritas ihm zusätzlich hilft, Kleidung als Grundleistung zu“, nennt Angelika Zehndbauer ein Beispiel.

 

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