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01.06.2022

Fachleute diskutieren neue Regeln für Beschäftigte der Kirche

Generalvikar P. Michael Huber begrüßt die Teilnehmenden.

Der Eichstätter Generalvikar P. Michael Huber begrüßt die Teilnehmenden der Fünften Hirschberger Gespräche. Foto: Andreas Schneidt/pde

Eichstätt/Beilngries. (pde) – Rund 70 Fachleute haben im Tagungshaus Schloss Hirschberg der Diözese Eichstätt bei Beilngries über die Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrechts diskutiert. Im Mittelpunkt der zweitägigen Konferenz stand ein von der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) veröffentlichter Entwurf für eine neue „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“.

Demnach sollen sich die Regeln für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland grundlegend ändern. Die private Lebensgestaltung – „insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre“ der Beschäftigten – soll keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre steht. Betont wird im Entwurf für die neue Grundordnung die Verantwortung des Dienstgebers für den Erhalt und die Stärkung des kirchlichen Profils. Zentrale programmatische Aussagen zu den Grundlagen des kirchlichen Dienstes, etwa zum Sendungsauftrag, zur Dienstgemeinschaft oder zu den Grundfunktionen der Kirche, nehmen deutlich mehr Raum ein als die bisherigen Regelungen, die eher sanktionierenden Charakter hatten.

„Loyalität auf Gegenseitigkeit – Neue Regeln im Arbeitsrecht der katholischen Kirche“ lautete das Motto der fünften Hirschberger Gespräche, die von der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen veranstaltet und von der Diözese Eichstätt organisiert wurden. „Das Thema könnte nicht aktueller sein“, sagte der Generalvikar der Diözese Eichstätt, Pater Michael Huber, bei seiner Begrüßung. Die Ereignisse hätten trotz Pandemie seit dem vierten Treffen 2019 gewaltig an Fahrt aufgenommen. „Reformen im kirchlichen Arbeitsrecht werden in diesen Tagen von den einen gefordert und von anderen infrage gestellt“, so Huber. Die Reformbemühungen reagierten einerseits auf aktuelle Rechtsprechung andererseits aber auch auf gesellschaftliche Veränderungen und damit einhergehend kirchlichen und einrichtungsspezifischen Anforderungen. „Deutliche Veränderungen betreffen alle Institutionen, aber in besonderer Weise die Kirche. Immer deutlicher werden die Chancen unterstrichen, kirchliche Einrichtungen über ihre spezifischen Werte und Kulturen zu beschreiben und diese kontinuierlich weiterzuentwickeln“, erklärte der Eichstätter Generalvikar.

Bei den Hirschberger Gesprächen wurde der Reformentwurf, den eine Arbeitsgruppe der DBK erstellt hat, erstmals in einer Veranstaltung einem breiten Fachpublikum vorgestellt. Die Teilnehmenden der Tagung waren durchgängig der Meinung, einen großen Schritt in Richtung Liberalisierung und positiver Regulierung der Unternehmenskultur katholischer Einrichtungen durch die Reform der Grundordnung zu erleben, der eine Identifikation der Mitarbeitenden deutlich erleichtern wird. Professor Hermann Reichold, Leiter der Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen, sprach von einem „neuen Narrativ“ für den kirchlichen Dienst, der insbesondere die Dienstgeber stärker als bisher in die Pflicht nimmt, eine gute Unternehmenskultur zu ermöglichen.

Über das neue Regelwerk wird nach Informationen der DBK in den kommenden Wochen und Monaten unter breiter Beteiligung von Gremien und Berufsgruppen weiter beraten. Die neue Grundordnung soll noch in diesem Jahr durch die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD), der alle Diözesanbischöfe angehören, beschlossen werden. Um geltendes Recht zu werden, muss die Grundordnung anschließend von jedem einzelnen Diözesanbischof als bischöfliches Gesetz für den Bereich seines Bistums in Kraft gesetzt werden. Der Entwurf sowie ein Begleittext sind unter www.dbk.de abrufbar.

 

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