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04.11.2015

Hilfreich für sterbende Bewohner – Caritas zieht positive Bilanz aus Projekt „Palliativdienst“

Eichstätt. (pde) – Die medizinische und pflegerische Betreuung sterbenskranker Patienten in Seniorenheimen ist hilfreich für sterbende Bewohner, deren Angehörigen und die Mitarbeitenden. Das ist das Ergebnis einer ersten Auswertung von zehn Caritas-Seniorenheimen im Bistum Eichstätt, in denen mit Caritas-Sammlungsmitteln vor gut einem Jahr ein „Palliativdienst“ gestartet wurde. Insgesamt verdiene die palliative Versorgung in Pflegeeinrichtungen einen höheren Stellenwert. Im Hinblick auf Lesungen im Bundestag zu einem geplanten Hospiz- und Palliativgesetz in dieser Woche stellt Eva-Maria Schork, Altenhilfereferentin beim Diözesan-Caritasverband, als eine grundlegende Erfahrung aus diesem Projekt fest: „Die palliative Pflege birgt eine Schlüsselkompetenz zur Gestaltung von lebenswerten Altenpflegeeinrichtungen. Die steigende Zahl der Todesfälle in stationären Altenpflegeeinrichtungen verlangt eine Anpassung der Konzeption und eine Anpassung des Stellenschlüssels.“

Bisher wird ein solcher „Palliativdienst“ in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen durch die Pflegesätze nicht refinanziert. In den 20 Caritas-Seniorenheimen des Bistums wird derzeit mit 300.000 Euro aus Caritas-Sammlungsmitteln ein noch bis Ende dieses Jahres laufendes Projekt finanziert. In jeder Einrichtung arbeitet nun eine beauftragte „Palliative-Care-Fachkraft“ – im Durchschnitt mit einer halben Stelle für 100 Bewohner. Rückmeldungen zu dem Projekt aus den Seniorenheimen zeigen die Bedeutung dieser Arbeit: „Endlich steht mit dem Palliativdienst jemand zur Verfügung, wenn es um schwierige Situationen in der Versorgung Sterbender geht“ oder „Mitarbeitende zeigen sich beruhigt, wenn sie wissen, dass sie unterstützt werden und sie sich darauf verlassen können, dass der sterbende Bewohner bekommt , was er braucht“, heißt es in der Auswertung. „Das Vertrauen der Angehörigen wächst durch Klarheit, Information und Ruhe – sie gewinnen an Sicherheit im Umgang mit dem Sterbenden“, lautet ein weiteres Ergebnis des Projektes. Um den Anforderungen in Zukunft gerecht zu werden, ist laut der Auswertung für palliative Arbeit mindestens eine 0,75-Stelle für 100 Bewohner erforderlich. Der Caritasverband hofft mit der geplanten Verabschiedung des neuen Hospiz-Palliativgesetzes auf eine geregelte Finanzierung.

Was die Aufgaben betrifft, wird festgestellt, dass die Palliative-Fachkräfte bisher vor allem direkt Sterbebegleitung geleistet, sowie Kollegen und vor allem auch Angehörige zu dieser angeleitet haben. Diese Tätigkeiten haben laut der Auswertung über die Hälfte der Tätigkeiten ausgemacht. An dritter Stelle stehen Inhouse-Schulungen. Hier ging es vor allem darum, bei den Mitarbeitenden das Wissen über Schmerz-  und Symptomlinderung zu aktualisieren. Noch eher selten fanden ethische Fallbesprechungen statt, zum Beispiel zum Nichteinleiten oder Beendigen lebensverlängernder Maßnahmen. „Gründe können sein, dass dafür viel Zeit in Anspruch genommen wird und die Moderation noch unsicher ist“, so Eva-Maria Schork. Gerade um in solchen sensiblen Bereichen effektiv weiterarbeiten zu können, sei es wichtig, dass die Politik diese Arbeit durch eine gute Gesetzgebung stärkt, so die Caritas-Altenhilfereferentin.

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