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08.07.2003

Heribert Hallermann zum Professor für Kirchenrecht in Würzburg ernannt

Eichstätt. (pde) – Privatdozent Dr. theol. habil. Heribert Hallermann, Ordinariatsrat in der Diözese Eichstätt und Direktor des Bistumshauses Schloss Hirschberg, ist mit Wirkung vom 1. Oktober 2003 zum Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität in Würzburg ernannt worden. Der Präsident der Universität, Prof. Dr. Theodor Berchem, hat dem Eichstätter Diözesanpriester am 7. Juli die Ernennungsurkunde überreicht.

Nach Kaplansjahren in Neumarkt/St. Johannes und in der Dompfarrei Eichstätt wurde Hallermann 1981 zum Stadtjugendseelsorger in Nürnberg ernannt. 1986 wurde er BDKJ-Landespräses in München. 1992 wechselte er in das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Zentralstelle Bildung, nach Bonn. Während dieser Zeit promovierte er in Trier (1993-1996) bei Prof. Dr. Ilona Riedel-Spangenberger und habilitierte sich 1998 in Mainz. Seit Sommer 2001 war Hallermann wieder im Bistum Eichstätt tätig.

Seit der Promotion 1996 hat Hallermann mehr als 40 wissenschaftliche Aufsätze und Monographien sowie über 70 Lexikonartikel verfasst. Seit 1997 betreut er als Schriftleiter die Herausgabe des neu erarbeiteten Lexikon für Kirchen- und Staatkirchenrecht, dessen zweiter Band im Frühjahr 2003 erschienen ist. Seine wichtigsten Veröffentlichungen sind: Präsenz der Kirche an der Hochschule, München 1996; Die Verantwortung gemeinsam tragen. Erfahrungen mit der kooperativen Pastoral im Bistum Mainz, Mainz 1999; Die Vereinigungen im Verfassungsgefüge der lateinischen Kirche, Paderborn u. a. 1999, Ökumene und Kirchenrecht – Bausteine oder Stolpersteine?, Mainz 2000.

 

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