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09.03.2015

Haushalt 2015 der Diözese Eichstätt verabschiedet

Haushalt 2015 der Diözese Eichstätt

Eichstätt. (pde) – Der Diözesansteuerausschuss hat den Haushalt der Diözese Eichstätt für das Jahr 2015 verabschiedet. Er beinhaltet Aufwendungen von 140 Millionen Euro. Nach Zurechnung der Investitionen und Abrechnung der Erträge hat die Diözese Nettoaufwendungen von 103,6 Millionen Euro zu tragen. 82 Prozent der Ausgaben gehen in die Bereiche Seelsorge, Caritas, Schule und Gemeindeleben. Reine Verwaltung macht ca. 5 bis 6 Prozent aus. Der größte Teil der Ausgaben, nämlich 51 Millionen, fließen in die pfarrliche und kategoriale Seelsorge. Der Bereich Schule folgt mit 22 Millionen und der Bereich Caritas mit 11 Millionen. Investitionen belaufen sich auf 15,4 Millionen, deren größter Teil wie auch schon im vergangenen Jahr in das Schulzentrum Rebdorf mit seinen über 1500 Schülerinnen und Schüler gehen. Kirchensteuereinnahmen machen rund 96,7 Millionen aus. Sie liegen damit um 1,5 Prozent über dem Vorjahr. Dies ist eine deutlich geringere Steigerung als noch von 2013 auf 2014.

„Die im Vergleich zum Haushalt 2014 gesunkenen Ausgaben sind der Beginn einer Konsolidierung. Eine solche Konsolidierung ist aufgrund von voraussichtlich deutlich sinkenden Kirchensteuereinnahmen in den nächsten Jahren z.B. durch steigende Kirchenaustrittszahlen wie auch durch die demographische Entwicklung nötig“, so Domdekan Willibald Harrer, Leitender Finanz- und Baudirektor der Diözese. Intensiv arbeitet das Bistum Eichstätt an der Eröffnungsbilanz zum 1.1.2017, in der sämtliche Vermögenswerte und Verpflichtungen in Anlehnung an die Vorschriften des HGB erfasst werden. Die von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte und testierte Eröffnungsbilanz wird anschließend veröffentlicht. „Der öffentlichen Diskussion über die Kirchenfinanzen kann nur mit kompletter Transparenz begegnet werden“, führt Domdekan Harrer weiter aus. Nachdem 2012 die kaufmännische Buchführung eingeführt wurde, ist das Bistum jetzt dabei, die Anlagegüter sowie alle sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu bewerten. Darüber hinaus fallen weitere Verpflichtungen für die Kirchenstiftungen vor Ort sowie beispielsweise für die diözesanen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an. „Da wir in den kommenden Jahren von deutlich sinkenden Kirchensteuereinnahmen ausgehen, müssen wir Vorsorge auch dafür schaffen“, so Harrer.

Weitere Informationen unter „www.bistum-eichstaett.de/haushalt“.

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