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15.06.2005

"Hartz IV muss grundlegend überarbeitet werden" - KAB gegen die von der SPD vorgeschlagene Verlängerung der Übergangsfristen

Ingolstadt, 14.06.2005

Die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) in der Diözese Eichstätt fordert eine grundlegende Korrektur von Hartz IV und lehnt die jetzt von SPD-Chef Müntefering vorgeschlagene Verlängerung der Übergangsfristen als Augenwischerei ab. Dazu der geschäftsführende KAB Diözesansekretär Ulrich Berber: „Sozial ungerecht ist, wenn ein älterer z.B. 53jähriger Arbeitsloser, der 30 Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, auch nur 12 Monate lang Arbeitslosengeld I erhält, genau so lange wie ein 23jähriger, der nur drei Jahre einbezahlt hat. Da ist es völlig gleichgültig, wann diese Regelung Gesetz wird, ob zum 01.02.2006 wie bisher geplant oder zwei Jahre später. Ungerechtigkeit bleibt Ungerechtigkeit, egal wann sie zu wirken beginnt.“

Die KAB sieht weitere deutliche Schwachpunkte an Hartz IV, die dringend korrigiert werden müssen: Das Arbeitslosengeld II stellt keine lohnabgeleitete Leistung mehr dar, sondern geht weitgehend von den Grundvorgaben der bisherigen Sozialhilfe aus. Dies bedeutet einen Systemwechsel. Das Arbeitslosengeld ist zu einer "Fürsorgeleistung" geworden. Arbeitnehmer sind aber Beitragszahler in eine Versicherung und haben damit Anspruch auf adäquate Versicherungsleistungen, nicht nur auf Almosen. Zudem kann es nicht sein, dass Arbeitslosengeld II-Empfänger gezwungen sind, ihre Altersvorsorge aufzubrauchen.

Ein Teil der bisherigen Sozialhilfeempfänger dürfte besser gestellt werden. Dem steht aber gegenüber: Ein großer Teil der Empfänger der bisherigen Arbeitslosenhilfe hatte mit der Einführung des Gesetzes keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II mehr. Für viele Langzeitarbeitslose fielen die Leistungen niedriger aus. Armut wurde so politisch vorprogrammiert! Dass dies tatsächlich so ist, zeigt der seit Hartz IV teilweise um 30% gestiegene Zulauf zu den sogenannten „Tafeln“, soziale Hilfsprojekte, bei denen nicht mehr verkaufbare Lebensmittel an Bedürftige abgegeben werden.

Hartz IV bedeutet einen weiteren Einschnitt in die soziale Sicherung. Das Sozialstaatsgebot, eine soziale Absicherung und ein menschenwürdiges und selbstbestimmtes Leben für alle zu schaffen, wird verletzt.

Die Reform schafft keine neuen Arbeitsplätze, vergrößert aber die Armut und trägt zur weiteren Spaltung der Gesellschaft bei. Berber kritisiert vor allem auch, dass gleichzeitig zu Hartz IV der Spitzensteuersatz zum 01.01.2005 von 45 auf 42% gesenkt wurde: „Während die Reichen noch reicher werden, fallen immer Menschen in Deutschland, vor allem auch Familien mit Kindern, unter die Armutsgrenze. Das ist doch eine zynische Politik: Auf der einen Seite verringert sich der Staat durch unnötige Steuergeschenke die Einnahmen, auf der anderen Seite wird behauptet, die notwendigen Sozialleistungen müssten gekürzt werden, weil der Staat nicht mehr genügend Mittel habe. Die KAB wird sehr genau darauf achten, wer im anstehenden Wahlkampf auf soziale Gerechtigkeit achtet und wer nicht. Weitere Einschnitte ins soziale System sind nicht mehr tragbar.“

 

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